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Alt 16.04.2001, 04:22
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Mephisto Mephisto ist offline
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Kehrseite

Ich finde, das Thema wurde bislang sehr einseitig betrachtet und nicht die Intuition der Regelung hinterfragt. Schließlich besteht der Sinn darin, Jugendliche zu schützen. Und das macht auch grundsätzlich Sinn; allerdings sollte man vielleicht mal über Reformen für ältere Jugendlichen (z.B. ab 16. Lj.) nachdenken.

Mitverantwortlich für diese Regelung sind Ausrichter, die dieses Thema fahrlässig handhaben. Leider sind Veranstaltungen für den Nachwuchs bis in die Nacht hinein, selbst im Schülerbereich, keine Ausnahme. Höhepunkt der laufenden Turniersaison war ein Schülerendspiel um 0.30 Uhr. Oft sind schon Fehler bei der Genehmigung im Vorfeld gemacht worden. Wenn man Nachwuchsstartzeiten von 17 oder 18 Uhr oder ähnlichem genehmigt, sind entsprechende Negativbeispiele vorprogrammiert. Wenn ein gut organisiertes Turnier von einer extremen Starterzahl überrascht wird und eine Jugend A-Konkurrenz erst um 22h endet, kann man ruhig einmal ein Auge zudrücken, aber grundsätzlich sollte man im Sinne der Jugendlichen zu ihrem Schutz die Regel einhalten, auch wenn sie das im ersten Moment nicht verstehen werden, weil sie sich benachteiligt fühlen. Aber was passiert, wenn eine Verletzung zu später Stunde passiert (Versicherungsschutz). Was passiert, wenn auf dem Heimweg etwas passiert (öffentliche Vekehrsmittel???)? Was passiert, wenn jüngere Spieler bei der Jugend Erfahrungswerte sammeln wollen (nachts?). Bestimmt sind nur wenige Eltern einverstanden, dass ihre Kinder entsprechend spät an einem Turnier teilnehmen (z.B. Sonntags Abends, wenn Mo. wieder Schule ist). Ist/Wäre es gerecht, wenn nur Kids mit entsprechendem Support der Eltern (Erlaubnis, Abholung mit PKW) an Turnieren teilnehmen? Denkt mal darüber nach, Befürworter!

Wenn ein Jugendlicher freigeholt wird, muss er unter anderem auch eine sportärztliche Untersuchung machen, damit er den "höheren" körperlichen Ansprüchen des Aktivenbereiches standhält. Das geschieht auch nicht ohne Grund und aus Schikane, sondern zum Schutz der Jugendlichen und zur gesetzlichen Absicherung. Angesichts dessen ist der Start von Jugendlichen in Aktivenkonkurrenzen zu nächtlicher Stunde auch fraglich. Obwohl diese Zeiten auch innerhalb der Mannschaftsspiele nicht unbedingt anders sind. Unterschied ist, dass bei den Mannschaftsspielen auch andere Vereinskameraden garantiert sind, die die Verantwortung für den Nachwuchsspieler übernehmen können.

Problem sind auch die Schiris, die solche Negativbeispiele kommentarlos dulden (Weg des geringsten Widerstandes) und im Sinne der Ausrichter unter dem Motto "Hauptsache viele Meldungen -> viel Startgeld" nicht viel Wert auf vorhandene Regelungen legen.

Angesichts des Wettkampfes der Sportarten untereinander muss man natürlich auch offen für Reformen sein. Andere Sportarten gehen ja schon den Schritt, indem sie Funevents in der "Prime Time" Fr. oder Sa. abends anbieten, um Kids von der Strasse zu holen. Bei Konkurrenzen mit unvorhersehbaren Endzeiten ist das ein Balanceakt. Was ich mir vorstellen könnte, wäre die Erweiterung der Spielzeiten für Jugendliche, die 16 Jahre alt sind, bis 24 Uhr an Freitagen und Samstagen in Aktivenkonkurrenzen. In Nachwuchskonkurrenzen ist m.E. diese Frage grundsätzlich durch entsprechende Startzeiten auszuschließen.

Ich hoffe durch die Betrachtung aus einem anderen Blickwinkel den Sinn der Regelung etwas beleuchtet zu haben.
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Nichts bleibt wie es wird!
Mephisto
TSG Oberrad

Geändert von Mephisto (16.04.2001 um 04:26 Uhr)
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