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Alt 06.06.2014, 13:46
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Variatio Variatio ist offline
Pingpong Wizard
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AW: Das Filmen von Spielen

@Brett:
Man muss hier schon strikt zwischen dem reinen Aufnehmen und dem
Veroeffentlichen von Photos/Filmen unterscheiden.

Ersteres ist eine Frage des allgemeinen Persoenlichkeitsrechts, und haengt i.A. vom Einzelfall-Kontext ab. Keineswegs ist damit aber ein implizites grundsaetzliches Verbot verbunden. Insbesondere ist gerade bei einer Aufnahme an einem oeffentlichen Ort bei einer oeffentlichen Veranstaltung in meiner laienhaften Sicht keine Verletzung des Persoenlichkeitsrechts, da die Bedingungen von StBG 201 nicht einmal annaehernd erfuellt werden.

Zweiteres bezieht sich auf das Kunsturheberrechtsgesetz - Veroeffentlichung von Aufnahmen ist deutlich restriktiver.

Ergo:
Aufnahmen von TT-Spielen sind IMHO in den allermeisten Situationen grundsaetzlich erlaubt. Das Veroeffentlichen aber nicht - bzw. nicht ohne Zustimmung.

Hier noch das, was Wikipedia dazu sagt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Recht_...en_von_Bildern
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