Zitat:
Zitat von Variatio
@Brett:
Man muss hier schon strikt zwischen dem reinen Aufnehmen und dem
Veroeffentlichen von Photos/Filmen unterscheiden.
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Wenn die ganze Juristerei mal so einfach wäre, dass jeder - mich natürlich eingeschlossen - sich nur einfach die ihm passenden Passagen aus Gesetzestexten raussuchen muss, um meinen zu können, dass das ganz eindeutig ist, dann wären 90% der Anwälte arbeitslos
Jetzt mal ohne den ganzen juristischen Kram, den wir hier alle eh nicht abschließend beurteilen können, findest du es in Ordnung, wenn jeder jeden erst mal ablichten dürfen soll, obwohl auch dir ganz sicher genau bewusst ist, dass damit einer weltweiten Veröffentlichung Tür und Tor geöffnet wird?
Wenn irgendwas erst mal im Netz ist - und das schafft ratzfatz selbst jeder Halbgescheite -, ist es für den Gefilmten, selbst dann, wenn die Veröffentlichung ohne Wenn und Aber unrechtmäßig geschah, nicht möglich da je wieder eine Kontolle drüber zu kriegen. Da nutzt einem auch das Klagen und Rechtkriegen nicht sonderlich viel. Ich finde schon, dass man über diesen Aspekt mal etwas nachdenken kann, bevor man das bloße Filmen für unbedenklich erklärt...