|
AW: Prüfung auf Rechtmäßigkeit eines Vereinswechsel
Man kann es auch im Einvernehmen probieren. Allerdings sollte schon der Spieler auch aktiv werden. Wenn man mit dem "neuen" Verein redet, dass der Wechsel rückgängig gemacht werden soll, weil der Spieler doch gar nicht wechseln will, und dieser zustimmt, dann wird ein Wechsel rückabgewickelt.
Wie gesagt Voraussetzung beide Vereine und der Spieler sind sich einig.
Wenn sich der "neue" Verein sträubt, kann man immer noch vom Verband das unterschriebene (oder auch nicht unterschriebene) Wechselformular anfordern lassen.
Wieso kann man nicht erst miteinander reden? Das erleichtert viele Sachen einfach ungemein.
__________________
Arroganz ist der Anfang der Niederlagen. Selbstbewußtsein jedoch der Anfang des Sieges. Wo ist die Grenze???
|