|
AW: Oberliga 2014/2015
Ist klar in der Oberligaordnung geregelt:
2.2 Übertrag der Spielklassenrechte
Die Spielklassenrechte können übertragen
werden:
- bei Anschluss eines Vereins oder der Tischtennisabteilung
eines Hauptvereins nach
Freigabe durch den Hauptverein an den
anderen Verein,
- bei Fusion mehrerer Vereine an den neuen
Verein.
Der Übertrag der Spielklassenrechte bedarf
der Zustimmung des jeweiligen Mitgliedsverbandes.
|