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Alt 14.03.2004, 11:01
Volkmar Volkmar ist offline
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Re: Die spinnen, die Deutschen! (Frei nach Obelix)

Zitat:
Zitat von Cheftrainer
Nenne es halt eine Tatsachenentscheidung. Der Schiri hat mit seinen Mitteln festgestellt, dass der Belag nachbehandelt war. Ich vermute mal, dass er nur zur Verdeutlichung des Sachverhalts einen anderen unbehandelten Belag dabei hatte. Wenn man sich darauf berufen will, dass der Belag ja per Definition nur als "nachbehandelt" gelten kann, wenn die griffige Version der ITTF vorgelegt wurde, dann schätze ich das als das "Suchen eines Schlupflochs" in den Regeln ein.

Der Schiri hat die Pflicht den Schläger zu prüfen. Er muss (m.E.) keinen Beweis führen, wenn er der Ansicht ist, dass das Material unzulässig ist. Und ob man das Material in gutem Glauben gekauft hat sollte den Schiri gar nicht interessieren. Schließlich ändert das nichts am Sachverhalt.
Du bist Dir doch selber darüber im Klaren, daß das sehr dünnes Eis ist, oder nicht ? Das ist keine Tatsachenentscheidung, denn es geht nicht um die Frage, ob ein Ball die Kante noch berührt hat oder nicht. Ob ein Belag zugelassen ist oder nicht, ist etwas, was anhand der bei der ITTF vorliegenden Materialmuster eindeutig geklärt werden kann.

Deshalb kommt überhaupt nicht darauf an, ob der Schiri einen anderen Belag dabei hatte - wie auch immer der ausgesehen hat. Es kommt allein darauf an, ob der Schiri einen der Referenz-Beläge dabei hatte, und das hatte er sicher nicht. Und wenn er einen derartigen Belag nicht dabei hatte, muss zugunsten des Spielers gelten, daß der Belag laut aktueller Liste zugelassen ist.

Mit Deinem Argument kann ich als Schiedsrichter in einem unterklassigen Punktspiel hingehen und z.B. einen Sriver für nicht mehr zulässig halten, wenn er zu sehr abgespielt ist. Das öffnet der Willkür Tür und Tor.

Gruß, Volkmar
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