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Zitat von Cheftrainer
Nenne es halt eine Tatsachenentscheidung. Der Schiri hat mit seinen Mitteln festgestellt, dass der Belag nachbehandelt war. Ich vermute mal, dass er nur zur Verdeutlichung des Sachverhalts einen anderen unbehandelten Belag dabei hatte. Wenn man sich darauf berufen will, dass der Belag ja per Definition nur als "nachbehandelt" gelten kann, wenn die griffige Version der ITTF vorgelegt wurde, dann schätze ich das als das "Suchen eines Schlupflochs" in den Regeln ein.
Der Schiri hat die Pflicht den Schläger zu prüfen. Er muss (m.E.) keinen Beweis führen, wenn er der Ansicht ist, dass das Material unzulässig ist. Und ob man das Material in gutem Glauben gekauft hat sollte den Schiri gar nicht interessieren. Schließlich ändert das nichts am Sachverhalt.
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sehr gut! genau so solten sich die Schiris verhalten. Nur leider gibt es in den unteren Spielklassen in der regel keinen OSR der prüft.