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Zitat von potzblitz
Nachdem der vermeintlich neue Verein keine schriftliche, unterschriebene Wechselabsicht (unterschriebener Wechselantrag aus click-tt) nachweisen konnte, wurde über die Verbandsgeschäftsstelle eine Rückabwicklung des Wechsels beantragt. Dies ging auch problemlos durch.
Sollte der neue Verein jedoch eine schriftliche Vereinbarung nachweisen können, kann erst wieder zur Rückrunde gewechselt werden; Rückabwicklung dann ausgeschlossen.
Was passiert, wenn der (vermeintlich) neue Verein die ja wahrscheinlcih wirklich gegebene mündliche Zusage einklagt ??? ... keine Ahnung 
potzblitz
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Ich frage mich wirklich wie so etwas zustande kommt.
Ich weiß nicht um welchen Verein es da ging, aber ich fand das diese Saison auch ganz seltsam, dass Marcel Weber von Kornwestheim nach Neckartenzlingen wechselt und dann wird der Wechsel plötzlich rückgängig gemacht, wegen Missverständnis oder so. Wie kann so etwas kommen!? Was sollen denn das für Missverständnisse sein!?