3. Gerhard-Zinner-Pokalturnier - Die Jugendkonkurrenzen
Nach dem großen Zuspruch bei den Jungen- und Mädchenkonkurrenzen im letzten Jahr werden dieses Jahr die Leistungsklassen der Jugend wieder an einem eigenen Termin ausgespielt. Am Sonntag, den 6. Juli 2014 in der Realschule Zirndorf (Jakob-Wassermann-Straße 1, 90513 Zirndorf).
Turnierdaten - Jugendkonkurrenz
Download Flyer
Turnierleitung: Mitglieder des CVJM Unterasbach
Oberschiedsrichter: wird noch bekannt gegeben
Schiedsgericht: wird bei Bedarf zusammengestellt
Austragungstage: Sonntag, 6. Juli 2014
Austragungsort: Turnhalle der Realschule Zirndorf, Jakob-Wassermann-Straße 1, 90513 Zirndorf
Anzahl der Tische: 10
Bälle: 3-Stern, weiß
Konkurrenzen:
Jungen LK1 (TTR 3000-1301)
Jungen LK2 (TTR 1300-1151)
Jungen LK3 (TTR 1150-981)
Jungen LK4 (TTR 980-0)
Mädchen LK1 (TTR 3000-1101)
Mädchen LK2 (TTR 1100-0)
Austragungssystem:
2er-Mannschaftssystem (Corbillon)
Bei bis zu 6 Mannschaften: Jeder gg. Jeden
Ab 7 Mannschaften: Vorrundengruppen, anschl. einfaches KO-System
TTR-Bezug: QTTR-Rangliste vom 11. Mai 2014
Gewinnsätze: 3 im Einzel und Doppel in allen Klassen
Zeitplan:
Sonntag, 06. Juli 2014 (Hallenöffnung 9:00 Uhr)
10:00 Uhr: alle Jungen- und Mädchenkonkurrenzen
Startberechtigung: Alle SpielerInnen mit einer gültigen Spielberechtigung im Bereich des DTTB.
Anmeldung
Meldungen an: Anselm Kißlinger
E-mail:
Gerhard-Zinner-Turnier@gmx.de
Telefon: 0911/2126057 oder 0176/99249096
Meldeschluss: Donnerstag, 3. Juni 2014, 20:00 Uhr
Nachmeldungen bis 30 Minuten vor der jeweiligen Konkurrenz möglich.
Auslosung: 30 Minuten vor Beginn der Konkurrenzen
Startgebühr: Mädchen und Jungen: 6€ pro Mannschaft
Nachmeldungen zusätzlich 2€ pro Mannschaft.
Sonstiges:
Gespielt wird nach der WO des BTTV.
Sollten in einer Klasse weniger als 4 Mannschaften an den Start gehen kann die Konkurrenz nach Maßgabe der Turnierleitung mit einer benachbarten zusammengelegt werden (ggfs. auch Damen A mit Herren C).
Eine Haftung für Sachschäden oder Diebstähle ist ausgeschlossen; ausgenommen ist hiervon eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Turnhallen dürfen nur mit Turnschuhen mit heller oder grauer Lauffläche betreten werden.