Zitat:
Zitat von Tackiness
Wo redet wer von "Behörden" und "Verordnungen"? Die deutschen Hersteller selbst haben diese Einstufung und Abwägung vorgenommen, siehe obige Zitate von Hagedorn.
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Nicht so ganz .... in den 80ern wurde die Umweltgesetzgebung deutlich verschärft und es kamen kamen die BImSchV und da wurde auch Produktion von Celluloid aufgenommen und mit Auflagen versehen ... (wer Lust hat kann ja mehr googeln)
Anhang 2 (zu § 19 UmweltHG)
1.
Anlagen, für die gemäß den §§ 1, 7 der Störfall-Verordnung eine Sicherheitsanalyse anzufertigen ist
2.
Anlagen zur Rückgewinnung von einzelnen Bestandteilen aus festen Stoffen durch Verbrennen, soweit in ihnen Stoffe nach Anhang II der Störfall-Verordnung im bestimmungsgemäßen Betrieb vorhanden sein oder bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs entstehen können, ausgenommen Anlagen zur Rückgewinnung von Edelmetallen in Gekrätze-Veraschungsöfen, soweit die Menge der Ausgangsstoffe weniger als 200 kg je Tag beträgt
3.
Anlagen zur Herstellung von Zusatzstoffen zu Lacken oder Druckfarben auf der Basis von Cellulosenitrat, dessen Stickstoffgehalt bis zu 12,6 vom Hundert beträgt.
Der Stickstoffgehalt von TT-Bällen (auf Basis Celluloid) liegt übrigens bei ca. 11% - was glaubt Ihr wohl weshalb Anfang der 90er die ersten Patente für "Nicht-Celluloid-Tischtennisbälle" aufkamen ?