|
AW: Leistungsfreigaben
Entscheidungsgrundlage für die 10-, 11- und 12-jährigen TT-Talente ist das Abschneiden auf dem BaWü Top24 RLT. Wer an diesem Tag nicht ganz so gut drauf ist oder etwas Pech bei der Auslosung seiner 6-er Gruppe hat, ist "weg vom Fenster". Gleiches gilt für das Talent, das am RLT ggf. krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann.
Entscheidungsgrundlage für die 13- und 14-jährigen TT-Talente ist das Abschneiden auf der Verbands-Endrangliste. Wer krankheitsbedingt fehlt hat eben Pech gehabt.
Dieses vom BadTTV praktizierte Vergabesystem der Leistungsfreigaben entspräche in der Schule einer Versetzungsregelung, die auf dem Ergebnis einer einzigen Klassenarbeit aufbaut.
|