Zitat:
Zitat von Bo5
Wenn man überhaupt von Benachteiligung sprechen kann. Von einer bewussten jawohl nicht. Der Jugendwart des BadTTV hat die Regel konsequent angewendet und ausgelegt. Die Regel mag dir nicht gefallen und ihr Schwächen haben, aber eine Benachteiligung wäre es in meinen Auge eher, wenn z.B. der Jugendwart die existierende Regel missachtet und dem Niklashausener Spieler eine Freigabe erteilt hätte, dem besser platzierten aber nicht...
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Ich will zunächst einmal auf deinen letzten Punkt antworten. Dabei stellt sich die Frage, ob aus einer zunächst unbewussten Benachteiligung eine durchaus bewusste Benachteiligung werden kann. Ich meine ja, - und zwar dann, wenn der maßgebliche Entscheidungsträger rechtzeitig im Vorhinein darauf hingewiesen wurde, dass die bisherigen Entscheidungskriterien zu unfairen und ungerechten Ergebnissen führen. Er hätte die Möglichkeit gehabt, nein m.E. hätte er sogar die Verpflichtung gehabt, diese grob fehlerhafte Regelung zu kassieren. Er hat es nicht getan und meinen Spieler m.E. somit in vollem Wissen benachteiligt.
Dein Beispiel greift nicht, da es keinen besser Platzierten gibt, dem mein Spieler im Falle einer Leistungsfreigabe vorgezogen worden wäre.