Zitat:
Zitat von Tauberspieler
Ich will zunächst einmal auf deinen letzten Punkt antworten. Dabei stellt sich die Frage, ob aus einer zunächst unbewussten Benachteiligung eine durchaus bewusste Benachteiligung werden kann. Ich meine ja, - und zwar dann, wenn der maßgebliche Entscheidungsträger rechtzeitig im Vorhinein darauf hingewiesen wurde, dass die bisherigen Entscheidungskriterien zu unfairen und ungerechten Ergebnissen führen. Er hätte die Möglichkeit gehabt, nein m.E. hätte er sogar die Verpflichtung gehabt, diese grob fehlerhafte Regelung zu kassieren. Er hat es nicht getan und meinen Spieler m.E. somit in vollem Wissen benachteiligt.
|
1. Er wurde darauf hingewiesen, dass die bisherigen Entscheidungskriterien
aus deiner Sicht zu unfairen und ungerechten Ergebnissen führen. Solange der Entscheidungsträger das anders sieht, besteht für ihn also kein Grund zu handeln. Vielleicht hat er es nicht als Benachteiligung empfunden? Ich glaube er hat seine Meinung hier noch nicht explizit kundgetan oder?
2. Dass die Benachteiligung bewusst geschehen ist, setzt voraus, dass der Entscheidungsträger deinen Hinweis aufgenommen, gelesen, verstanden und für richtig befunden hat, um ihn anschließend noch auf sämtliche Jugendspieler im Verband anzuwenden und zu prüfen, wer benachteiligt würde und welche Unterschiede sich durch das Ansetzen eines neuen Maßstabes wie der TTR-Werte ergeben würden. Dabei müsste er anstatt der allgemein in Aufstellungs- und Nominierungsfragen ausschlaggebenden QTTR-Werte auch noch von allen Spielern die aktuellen herausgesucht haben. Sorry, aber das halte ich für sehr abwegig...
3. Auf welcher Grundlage wurde der Entscheidungsträger auf die fehlende Fairness aufmerksam gemacht? Der QTTR-Wert war ja nur ein Unterschied von 2 Punkten und die ausschlaggebenden Ranglisten finden ja auch immer erst kurz vor der Entscheidung statt, wie du selbst schon mehrmals angemerkt hast. Besonders weit im Voraus konnte die Benachteiligung des Spielers also ja nicht bekannt gewesen sein.
4. Selbst wenn dem Entscheidungsträger zum Zeitpunkt der Entscheidung bewusst gewesen wäre, dass unfaire Ergebnisse zustande kommen, hielt er es vielleicht für sinnvoller die bestehende Regelung konsequent anzuwenden, als die Regel hier und da zu beugen, wie es ihm passt. Gerade mit einer subjektiven Auslegung der Regel begibt man sich doch erst Recht ins Fahrwasser der Nörgler. Am Ende wärst du zufrieden gewesen und dafür hätten sich andere Eltern beschwert, warum beim Niklashausener Spieler eine Ausnahme von der Regel gemacht wurde und bei ihrem eigenen Kind nicht. Ob das fairer gewesen wäre?
5. Ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass es nicht die Aufgabe des Jugendwartes des BadTTV ist, die Regelung zu definieren. Er setzt sie um, aber beschlossen wurde diese doch mit Sicherheit von einem größeren Ausschuss oder Gremium.
6. Jedes System hat Schwächen. Die von dir vorgeschlagene Regel (nach TTR Leistungsfreigaben erteilen) kann ebenso zu unfairen Entscheidungen führen. Irgendwo muss man immer die Grenze ziehen und allen wird man es nie recht machen können.
Zitat:
Zitat von Tauberspieler
Dein Beispiel greift nicht, da es keinen besser Platzierten gibt, dem mein Spieler im Falle einer Leistungsfreigabe vorgezogen worden wäre.
|
Natürlich greift mein Beispiel nicht. Es war ja auch das Beispiel für eine klar erkennbare - sagen wir mal "lupenreine" - Benachteiligung. Genau die liegt ja hier offenbar nicht vor