Zitat:
Zitat von mithardemb
In Beitrag #2773 wurde auf das entsprechende Dokument verweisen. Es sind nur Kunststoffe zugelassen die schwerer entflammbar und weniger gesundheitsschädlich sind.
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...und der Lügendetektor schlägt schon Alarm, und zwar ganz laut.
Dein "Dokument" ist nur ein Produkt des hier bekannten Thorsten von Bayern, im Beitrag #2773 verwiest Thorsten von Bayern
auf seine eigene Broschüre. Da kannst genauso als "Dokument" auf deine eigenen Forumbeiträge verweisen.
Der behauptet nicht einmal, dass, wie du sagst, "es sind nur Kunststoffe zugelassen die schwerer entflammbar und weniger gesundheitsschädlich sind", er formuliert es nur so, dass bei unaufmerksamen Lesern so ein Eindruck entstehen kann.
Wichtiger noch, es gibt keine ITTF-Regel, die etwas über "schwerer entflammbare und weniger gesundheitsschädliche Kunststoffe" besagt. Im Gegenteil, Zelluloidbälle sind nach wie vor erlaubt, genauso wie Bälle aus einem ähnlichem Plastik.
Diese Regel hat sich nicht geändert:
Zitat:
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2.03.03 The ball shall be made of celluloid or similar plastics material and shall be white or orange, and matt.
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Also, noch mal: "entflammbare" Zelluloidbälle sind von der ITTF
ausdrücklich zugelassen, genauso wie "entflammbare" Bälle aus einem ähnlichem Plastik.
Darüber hinaus, unter die Kategorien
"Zelluloid, Abfall" (4.2) und
"Zelluloid, in Blöcken, Stangen, Platten, Rohren, usw. (ausgenommen Abfälle)" (4.1) fallen Zelluloidbälle offensichtlich nicht, da es keine Ähnlichkeit zu "Abfall" oder "Blöcken, Stangen, Platten, Rohren" besteht, daran kannst du auch nicht drehen. Sonst hätten sie übrigens einfach geschrieben "Produkte aus Zelluloid".
Also, es gibt keine Gefahrgut-Klassifizierung für Zelluloidbälle, das steht mittlerweile fest. Plastikball-Schwindel aufrecht zu erhalten wird zunehmend schwieriger.