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Zitat von Fastest115
Einziges Problem was ich sehe ist: Wenn Belag durch abspielen glatter wird. Also ohne das jemand den mehr oder weniger absichtlich in die Sonne legt oä sondern durch normalen Gebrauch.
1. Wie soll dann der Spieler wissen ab wann der zu abgespielt glatt ist
2. Wie soll da der OSR erkennen dass der Belag "natürlich" glatt geworden ist und nicht behandelt.
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Zu 1: Gehörst Du zu der "ohne Messgerät keine Entscheidungsgrundlage" Fraktion?
Es ist doch ganz einfach: Wenn ich als Spieler Zweifel an der Zulässigkeit habe, frage ich einen Schiedsrichter oder tausche den Belag direkt aus. Alternativ kann ich es natürlich auf einem Turnier darauf ankommen lassen, was der Schiedsrichter dann entscheidet. Wenn er den Belag nicht zulässt, ist er zu abgespielt. Fertig.
Zu 2: Das spielt doch keine Rolex. Sobald die Eigenschaften nicht mehr den originalen entsprechen (natürlich sollten sie sich deutlich unterscheiden, z.B. ein arschglatter Sriver), ist der Belag nicht mehr zulässig. Das Warum ist dabei egal und kann vom Schiedsrichter auch kaum herausgefunden werden.
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Zitat von das gesäß
Wenn man nicht aktiv, also ausversehen nachbehandelt kann der Schläger vom OSR zugelassen werden. ... Es kann doch sein das man seinen Schläger über das Wochenende mal drausen an der Tischtennisplatte vergisst. Die Noppe zeigt zum Himmel und der Planet drück gewaltig auf die Noppe. Die Folge ist das die Noppe härter wird aber vorallem glatt wird. So glatt wie es damals bei Glattnoppen der Fall war. Kann nun durch den OSR zugelassen werden.
Wer nun also seine Noppe nachbehandelt, und erwischt wird, kann fortan mit ruhigem Gewissen sagen. "Tut mir leid, hab ich in der Sonne übers WE vergessen". Und damit ist alles gut.
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Erstens: Ja genau, es kann nicht sein, dass mein Schläger nicht mehr zulässig ist, nur weil ich ihn draußen auf der Straße versehentlich liegen gelassen habe und er durch Überfahren von einem Auto mit ein paar Rissen gesegnet wurde oder nun glatt ist...

Zweitens: Je nach (Qualität des) Schiedsrichter(s) werden immer wieder Schläger zugelassen, die eigentlich nicht zulässig wären. Also natürlich kann ein (versehentlich oder absichtlich) behandelter Belag weiterhin zugelassen werden. Das war schon immer so. Ist wie mit falschen Aufschlägen.