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Alt 18.03.2004, 14:14
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Fozzi kommt allgemein ganz gut an (Renommeepunkte mindestens +60)
HTTV: Verfahren zur Umstellung - Pflicht oder Ermessensspielraum?

Vorab:
Es geht mir nur um die Fragestellung, ich möchte auf keinen Fall dem entsprechenden Verein oder Klassenleiter etwas böses. Daher werde ich die Zahlen etwas tunen und über Klasse oder Person keine Auskunft geben

Der Fall:
Der Spieler XY ist Punkt eins seiner Mannschaft, er spielt in der VR eine Bilanz von 8:14 und hat damit eine Leistungszahl von +10. Die Punkte drei, vier und fünf haben die Leistungszahlen +20, +24 und +19. In der Rückrunde spielt besagter Spieler XY wieder im 1ten Paarkreuz.

Die Frage:
Nach meinem Wissen muß bei einem Abstand von mehr als 8 Punkten gewechselt werden. Der Klassenleiter habe, so mein Kenntnissstand, die Aufstellung genehmigt, weil es letztendlich in seinem Ermessensspielraum liege. Eine Verletzung des Spielers XY lag meines Wissens nicht vor. Nach meinem dafürhalten gehört der betroffene Spieler auch ins erste Paarkreuz, aber ich dachte immer, es handle sich um eine Muß- und keine Kannbestimmung. Was ist denn nun richtig?

Die Quellen:
In der "Richtlinie für Klassenleiter" des HTTV heißt es unter §7: "[...] Die Vereine können bei Unterschieden bis zu 8 Punkten [...] selbst die Rheienfolge der Spieler bestimmen. Die vorgenannten Bewertungs- und Umstellungskriterien sind für den Klassenleiter bindend, im Zweifelsfall sollte er von seinem Entscheidungsrecht (WSO 5.4.3) Gebrauch machen. [...]

Die WSO 5.4.3 besagt: "Für die Mannschaftsaufstellung einer Halbrunde dienen die in der vorherigen Halbrunde erzielten LZ als Grundlage. Im Zweifelsfall sollte der Klassenleiter von seinem Entscheidungsrecht Gebrauch machen [...]."

Also: Hat der Klassenleiter nun Ermessensspielraum, was ist ein Zweifelsfall - oder ist es doch eine "Muß"-Bestimmung?
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Das ist der ganze Jammer: Die Dummen sind so sicher und die Gescheiten so voller Zweifel.
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