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Alt 19.03.2004, 08:57
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Fozzi Fozzi ist offline
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Re: HTTV: Verfahren zur Umstellung - Pflicht oder Ermessensspielraum?

Zitat:
Zitat von Uli-Noppe
Habe auch immer gedacht das es ein „Muß“ ist, aber nach der Vormulierung der Regel entscheidet bis 8 Punkte der Verein frei nach seiner Meinung und bei mehr als 8 Punkten kann der Klassenleiter frei entscheiden. So würde ich die Regel verstehen....
Also ich wage das noch ein bisschen zu bezweifeln! In der Regel steht klar, das der Klassenleiter an die 8er-Regel gebunden ist und nur im Zweifelsfall entscheiden kann. Was aber ist ein Zweifelsfall? Ok, wenn es um Nachwuchsspieler geht oder ein Spieler (nachweißlich) verletzt gespielt hat, dann kann man ja von einem Zweifelsfall sprechen. Wenn man dem Klassenleiter glaubhaft versichern kann, dass ein Spieler aus persönlichen Gründen belastet war und daher eine ungewöhnlich schlechte Runde gespielt hat, dann kommt man nach meinem Dafürhalten schon in einen Graubereich. Aber das im Prinzip jede denkbare Aufstellungsvariante vom Klassenleiter genehmigt werden kann, ist für mich neu. Wie sehen denn das die hier anwesenden Klassenleiter? Entscheidet ihr im Normalfall streng nach 8er-Regel?
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Reicher Mann und armer Mann,
standen da und sah’n sich an.
Und der Arme sagte bleich:
Wär’ ich nicht arm, wärst du nicht reich.
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