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Helligkeit in der Halle
Hallo,
wir haben leider, wie vermutlich der ein oder andere Verein auch, das Problem, dass das Licht in unserer Halle nicht so hell ist wie gewünscht/notwendig.
Auf Nachfrage beim Sachaufwandsträger wurde uns mitgeteilt, daß die Vorgaben z.B. des BTTV kein Grund seinen an der Beleuchtung etwas zu ändern.
Wie sieht es mit der Arbeitsstättenverordnung aus? Kennt sich da jemand aus wie hell es nach der Verordnung sein müßte und welcher Paragraph hier gilt?
Vielen Dank
achtzehn62
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