Zitat:
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Zitat von OSR
Der Gastgeber hat für ein störungsfreies & nicht unterbrochenes Licht zu sorgen.
Es kann passieren, dass der Staffelleiter das gesamte Mannschaftsspiel gegen den Gastgeber, also für die Gäste, wertet.
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Das ist der Wortlaut, aber wie willst du das werten wenn dies nicht absichtlich oder vorhersehbar geschieht:
2 Beispiele:
Stromausfall ist höhere Gewalt, da kann der Gastgeber nichts für und hat auch keine Möglichkeit/Maßnahme es zu gewährleisten bzw sich dagegen zu schützen.
Ein Zuschauer drückt aus Versehen mal auf den Lichtschalter. Licht kurz aus in einem Ballwechsel. nach wenigen Sekunden und Gebrüll (Licht an) geht es wieder an. Nach deinem zitierten Wortlaut wurde das Licht unterbrochen 0:9 gegen den Gastgeber.
Und da beginnt halt die Frage: 1. Wielange darf so ein Ausfall sein bis das Licht als unterbrochen gilt? (Glaube auch damit ist nicht zeitlich unterbrochen sondern räumlich-mal Licht mal weniger-gemeint) 2. Wie ist zu handeln, wenn der Gastgeber das nicht verhindern bzw vorhersehen bzw reparieren konnte.
Fakt bleibt auch sie hätten auf jeden Fall weiterspielen sollen und dann Protest einlegen wegen zulanger Unterbrechung und Beleuchtungspflicht.