Zitat:
Zitat von Vektor
Nein, der Regeltext gibt aus meiner Sicht nicht das her, was ausgelegt wird. Insbesondere sind Detailfragen angeklärt.
|
Letztendlich ist es leider so, dass viele Regulierungen in der Wettspielordnung des DTTB und die darauf aufbauenden Wettspielordnungen der einzelnen Landesverbände durch Erweiterungen bzw Änderungen mit der Zeit ein wackliges Gebilde geworden sind. Vieles erschließt sich leider nicht wenn man nur einen einzigen Punkt herauspickt. Zum Teil muss man gar noch andere Regularien wie z.B. die ITTR hinzuziehen, um dahinterzukommen was im Einzellfall gemeint ist, sodass jedem, der sich damit befasst das Gefühl beschleichen muss, dass da von hinten durch die Brust ins Auge agiert wurde.
Das sehe ich, wenn es auch auf deine Sichtweise zutrifft, nicht anders als du
Zitat:
Zitat von Vektor
Meine Frage war: "Ausfall im Doppel" oder "Gesamtausfall"?
|
Da es eine Regulierung zu den Doppeln ist, bezieht sich das - merh oder weniger logisch - auf die Doppel
Zitat:
Zitat von Vektor
Ist er auch "ausgefallen", wenn er dann im Einzel mitspielt? Das ist doch gerade die Frage, die ich oben gestellt habe?
|
Für die Doppel ja. Für die Einzel nicht
Zitat:
Zitat von Vektor
Drei Doppel aufgestellt - ein Spieler verlässt beim Einspielen die Halle ...
Wie viele Doppel konnten "gebildet werden"? Die hängt von der fehlenden Definition des Begriffs "gebildet werden können" ab.
|
Wenn die drei Doppel regulär benannt wurden und von den dafür nötigen sechs Spielern ein Spieler beim Einspielen die Halle verlässt, konnten laut den entsprechenden Passagen in der WO auch drei Doppel regeltreu gebildet werden.
Daraus ergibt sich auch, dass es einer Mannschaft freisteht auh anders zu verfahren. Sie können auch nur Doppel 1 und 2 bennen und Doppel 3 frei lassen. Das ist ebenfalls der WO entsprechend. Nur können sie nicht nur Doppel 1 und 3 bzw Doppel 2 und 3 (Was wegen des evtl. zu spielenden Abschlussdoppels ausgesprochen dämlich wäre

) benennen. Genau das geht aus D 4.3 hervor.
Über die Sinnhaftigkeit kann man sich wie gesagt lange streiten...
Zitat:
Zitat von Vektor
Im "Einzel" gibt es einen Riesenabschnitt: Mitwirkung am Mannschaftskampf ist gegeben, wenn mind. ein Einzel oder Doppel bestritten wird (mind. ein Ballwechsel) oder Anwesenheit bei Begrüßung vorhanden ist. Voraussetzung für Einzel ist "Mitwirkung am Mannschaftskampf".
|
Wo genau siehst du da bei den Einzeln einen Unterschied zu den Doppeln? Das gilt mit der zusätzlichen Einschrängung, die sich aus D 4.3 ergibt, sowhl für Doppel wie auch für die Einzel.
"Haarig" wird es im WTTV nur dann, wenn es darum geht die in beiden Fällen (Doppel oder Einzel) als regelgerechte Mitwirkung zählenden Einsätze im Mannschaftskampf in Bezug auf die im Teil G geregelte Sollstärkeverpflichtung zu bewerten.
Dann ergeben sich wirklich eklatante Unterschiede. Da reicht es nämlich nicht mehr aus nur an einem Doppel regelgerecht teilzunehmen und so z.B. die Gefahr fünfmaliges Fehlen in ununterbrochener Reihenfolge zu umgehen. Da ist ein Einzel, dass auch in die Wertung des Mannschaftskampfes eingeht zwingend erforderlich. Ebenso ist es nicht mehr zulässig, das fünfmalige Fehlen durch einen Einsatz in einer höheren Mannschaft als Ersatz zu umgehen.
Zitat:
Zitat von Vektor
Dieser wird für Doppel aber offenbar nicht angewandt, weil sonst ja der Einsatz im Einzel eine Aufstellung im Doppel "legalisieren" würde.
|
Tut es ja auch. Nur vergisst du wohlmöglich den Umstand, dass zur Bildung der Doppel auch 6 andere Spieler herangezogen werden dürfen, woraus sich ja zwanfsweise ergibt, dass die Spieler die im Doppel eingesetzt werden, nicht die Spieler sein müssen, die auch im Einzel eingesetzt werden. Was sich auch dadurch manifestiert, dass die Aufstellung der Einzel erst nach dem letzten Eingangsdoppel angegeben werden müssen (D 3.2).
Zitat:
Zitat von Vektor
Woraus leitest du das ab?
|
Im WTTV aus D 2.5.1
...und das da nicht zwischen Einzel und Doppel unterschieden wird, besagt dann, dass das selbstverständlich für beides gilt
Zitat:
Zitat von Vektor
Warum nicht "rechtzeitig zur Begrüßung", "rechtzeitig zur Nominierung der Doppel", "rechtzeitig zu mind. einem Doppel (d.h. im Fall der Fälle auch Schlussdoppel"?
|
Puh, weil's unerheblich ist. Stellt eine Mannschaft einen Spieler im Doppel auf, der nicht zur Begrüßung bzw bei der Benennung(Nominierung) der Doppelanwesend ist, ist es deren Recht und auch deren Problem wenn dieser Spieler nicht spätestens 2 Min. nach dem Aufruf am Tisch ist. Ist das ein Spieler aus Doppel 1 oder 2, der dann noch nicht da ist, ist der Mannschaftskampf verloren. Das ergibt sich im WTTV dann wieder aus D 4.3 und G 7.1.
Zitat:
Zitat von Vektor
Es geht doch gerade darum, was das vom Wortlaut her bedeutet ... und das ist alles andere als klar.
Denn: Wenn man hiermit eine Aussage machen will, sollte man einen Aussagesatz verwenden. In Bedingungssätze sollte man Bedinungen packen. Was hier aber versucht wird, ist aus Bedingungssaätzen Aussagen herauszulesen (was muss wohl gelten, damit die Bedingung sinnvoll erscheint?).
|
Wie gesagt, du hast sicher recht damit, dass vieles in dem eh wackligen Gebilde der WO nicht wirklich toll formuliert wurde, aber dass hast du auch in so ziemlich allen Gesetzestexten, die für Normalbürger alles andere als eindeutig und verständlich sind. Da braucht es ein Jurastudium und selbst das schützt nicht vor Fehlinterpretationen. Wobei Fehlinterpretation eigentlich auch hier falsch ist, denn es geht doch nur darum, wer der ranghöchste Entscheider ist und der hat dann das Recht es nach bestem Wissen und Gewissen auszulegen
Letztendlich bleibt uns allen im Streitfall nur der Weg vor ein Sportgericht und der Interpretation der dort zuständigen Leute müssen wir uns alle spätestens letztinstanzlich beugen - völlig unabhängig davon, ob es die Formulierung besser macht bzw richtig im Sinne der Formulierung ist