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Zitat von Brett13
Das sehe ich, wenn es auch auf deine Sichtweise zutrifft, nicht anders als du 
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gut
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Da es eine Regulierung zu den Doppeln ist, bezieht sich das - merh oder weniger logisch - auf die Doppel
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Dann ist aber doch ein Spieler, der sein Doppel verpasst, weil er verspätet ist, "ausgefallen". Warum das "Ausfall oder Verspätung"?
Zudem ist "ausgefallen" in D3.1 exakt definiert ("wenn er am gesamten Mannschaftskampf nicht mitgewirkt hat"). Gilt diese Definition hier (im Sinne der Formulierung unter D4) nicht?
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Wenn die drei Doppel regulär benannt wurden und von den dafür nötigen sechs Spielern ein Spieler beim Einspielen die Halle verlässt, konnten laut den entsprechenden Passagen in der WO auch drei Doppel regeltreu gebildet werden.
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Nochmal: Genau die Definition dessen, was Voraussetzung für "regelgetreues Bilden" ist, fehlt.
D3.1/3.3 regelt nur "Mitwirkung am Gesamtmannschaftskampf"; die Formulierung unter D4.3 legt nahe (wenn auch sprachlogisch nicht korrekt), dass bei "Verspätung" eine Zusatzregelung greift.
Nirgends steht, welche Art von Verspätung diese Zusatzregelung auslöst.
Bezüglich Einzel steht in D3.3, wie mit Spielern umzugehen ist, die im Moment der Aufstellungsfestlegung nicht anwesend sind. Bezüglich Doppel findet sich hierzu nichts (und somit nicht, was darauf schließen lässt, dass "rechtzeitig, um das Eingangsdoppel zu spielen" der entscheidenede Moment ist)
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Genau das geht aus D 4.3 hervor.
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Mit der Einschränkung des "wegen"-Teils. Viel klarer wäre: "Wenn eine Mannschaft nur zwei Doppel stellt, muss Doppel 3 frei bleiben".
Dazu: "Für die Bildung der Doppel dürfen nur Spieler herangezogen werden, die ...".
Das wäre einfach und sauber.
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Wo genau siehst du da bei den Einzeln einen Unterschied zu den Doppeln? Das gilt mit der zusätzlichen Einschrängung, die sich aus D 4.3 ergibt, sowohl für Doppel wie auch für die Einzel.
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Die Überschrift von D3 ist "Einzelaufstellung".
D4.3 enthält vom Wortlaut keine Einschränkung, sondern nur eine Bedingung (die vermuten lässt, dass es eine (nicht exakt definierte) Einschränkung gibt)
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"Haarig" wird es im WTTV nur dann, wenn es darum geht die in beiden Fällen (Doppel oder Einzel) als regelgerechte Mitwirkung zählenden Einsätze im Mannschaftskampf in Bezug auf die im Teil G geregelte Sollstärkeverpflichtung zu bewerten.
Dann ergeben sich wirklich eklatante Unterschiede.
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Ja, und das ist exakt definiert und durchaus sinnvoll, um Pseudo-Einsätze weniger lukrativ zu machen.
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Ebenso ist es nicht mehr zulässig, das fünfmalige Fehlen durch einen Einsatz in einer höheren Mannschaft als Ersatz zu umgehen.
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Diese Neuregelung halte ich für schlecht, hat aber hier mit dem Thema nichts zu tun.


Die Auslegung ist doch die, dass ein in Einzel und Doppel aufgestellter Spieler, der sein Doppel nicht bestreitet, aber zum Einzel erscheint, eine Kampfloswertung verursacht ...
Seine Doppelaufstellung wird also (nach der Auslegung) eben nicht ducrh das Mitwirken im Einzel legalisiert.
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Nur vergisst du wohlmöglich den Umstand, dass zur Bildung der Doppel auch 6 andere Spieler herangezogen werden dürfen, woraus sich ja zwanfsweise ergibt, dass die Spieler die im Doppel eingesetzt werden, nicht die Spieler sein müssen, die auch im Einzel eingesetzt werden.
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Nein, das ist mir höchst bewusst. Und für einen Spieler, der nur im Doppel aufgetellt, gilt logischerweise, dass er am Mannschaftskampf nicht mitgewirkt hat, wenn er das Doppel verpasst (hier bleibe noch das Thema "Schlussdoppel", das im Sinne von D3.1 ja die Mitwirkung am Mannschaftskampf ganz am Ende doch noch herstellen könnte)
D 2.5.1 befasst sich mit der Wertung eines einzelnen Spiels (Einzel bzw. Doppel). Es geht hier aber um die Wertung des Mannschaftskampfes.
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Puh, weil's unerheblich ist.
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Nein, wir müssen doch wissen, welches Kriterium gilt hinsichtlich der Berechtigung, im Doppel aufgestellt zu werden.