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Re: Tanja Hain-Hofmann Disqualifiziert
Danke an Rahul Nelson, der das, was ich abstrakt formuliert hatte, in ein konkretes Beispiel gegossen hat. Viele weitere Beispiele aus diesem, aber auch aus anderen Threads wären ohne große Mühe zu ergänzen.
Damit ist das Thema "Versteckte Beleidigungen" in den Postings von Peter Igel wohl erst einmal durch.
Noch einmal, und diesmal wirklich zum letzten Mal an Peter Igel: Nicht derjenige, der etwas geschrieben hat, bestimmt, ob es beleidigend war, sondern es kommt auf den Empfänger an.
Per definitionem iuris ist Beleidigung eine Kundgabe der Miß- oder Verachtung einer anderen Person. Kundgabe bedeutet: Es muss Dritten zugänglich gemacht werden, wozu auch der Beleidigte selbst zählt.
Einem Journalisten unreflektiert ohne Kenntnis der journalistischen Arbeitsweise sowie auch nach deren Erläuterung Hofberichterstattung zu unterstellen, stellt für den angesprochenen Journalisten eine Beleidigung dar.
Es ist höchste Zeit für eine Entschuldigung, Peter. Und zwar eine Entschuldigung ohne Wenn und Aber. Kommt eine solche Entschuldigung nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden, kannst Du mit einer längeren Denk- und Schreibpause rechnen.
Gruß, Volkmar Adler - Moderator tt-news
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