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Alt 10.11.2014, 15:11
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Duque Duque ist offline
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Duque trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)Duque trifft öfters den Nagel auf den Kopf (Renommeepunkte mindestens +100)
AW: Doppelte Spielberechtigung

Bisher gilt gemäß Wettspielordnung, Abschnitt B 1.2, dass die Spielberechtigung eines Spielers immer nur für einen Verein (Stammverein) erteilt werden kann.

Eine doppelte Spielberechtigung kann für Jugendliche Sinn machen, um deren Talent zu fördern und ihnen genügend Spielpraxis zukommen zu lassen.

Eine Idee hierzu wäre die Einführung eines Doppelspielrechtes und eines Zweifachspielrechtes. Beim Doppelspielrecht könnte ein Jugendspieler, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, in seiner Altersklasse und bei den Erwachsenen seines Vereines mitwirken. Beim Zweifachspielrecht könnte ein Verein einen Spieler unter 23 Jahren an einen anderen Verein, deren Mannschaft mindestens in der Regionalliga spielt, ausleihen. Doppelspielrecht und Zweifachspielrecht könnten dann beim DTTB mit entsprechenden Begründungen beantragt und bei der Mannschaftsaufstellung sichtbar gekennzeichnet werden. Wie Voraussetzungen, Ausgestaltung und Überprüfung der Spielrechte im einzelnen auszusehen haben, muss natürlich im Vorwege untersucht und entschieden werden.

Im Fußball und Handball gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bereits Doppelspielberechtigungen. Warum nicht auch im Tischtennis?
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Gruß,
Duque
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