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AW: Wechsel zur Rückrunde
Ich finde es kurios, dass ein Abteilungsleiter den Verein zwischen Vor- und Rückrunde verlassen will. Üblicherweise haben Leute, die so ein Amt übernehmen, eine gewissen Verbundenheit mit dem Verein und brechen nicht so schnell die Zelte ab.
Ob man den Wechsel jetzt de-jure verhindern kann oder nicht ist eine Frage. Auf was man sich einläßt, wenn man sich auf diese Art und Weise durchsetzt, ist eine andere.
181 BGB wäre interessant, wenn es hier um ein Geldgeschäft gehen würde. Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Gericht sich mit den Wechselmodalitäten eines Sportvereins auseinandersetzen will, solange es sich nicht um Spielergehälter oder Zahlungen für Spielervermittlung dreht.
Außerdem müsstet ihr dann ja eine entsprechende Klage einreichen. Wollt ihr wirklich diesen Weg bestreiten?
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