Zitat:
Zitat von NicoZ
Stimme hier zu. Wenn keiner fragt, gibt es keine Pflicht, ein lange Rede über seinen eigenen besonderen Belag zu halten. Der Spieler hat das Recht, das Material des Gegners zu untersuchen, aber nicht die Pflicht. Nicht fragen ist daher konkludent ein Verzicht auf dieses Recht.
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Zwar ist alle Theorie bekanntlich grau und in dem Fall wird es bei Nichtbeachtung keine Konsequenzen geben, aber die ITTR Teil A 4.8. sagt dazu folgendes:
Zitat:
Vor Spielbeginn und jedes Mal, wenn er
während des Spiels den Schläger wechselt,
muss der Spieler seinem Gegner und dem
Schiedsrichter den Schläger zeigen, mit dem
er spielen will, und muss ihnen gestatten, den
Schläger zu untersuchen.
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Also ist laut dieser für alle gültigen Regel jeder Spieler dazu verpflichtet seinem Gegner und dem SR unaufgefordert seinen Schläger zu zeigen.
Da es nicht weiter definiert ist, reicht wahrscheinlich auch, wenn man es so hält, dass man ihm die Keule aus der Entfernung einmal kurz zeigt. Dann liegt es am Gegner, ob er das Dingen genauer sehen möchte....