Zitat:
Zitat von Chris Kratzenstein
Die Mitgliedschaft verweigern ist sicher rechtlich nicht korrekt.
Die Spielberechtigung nicht beantragen bzw. jemanden nicht aufzustellen glaube ich aber schon.
Das sind 2 unterschiedliche Dinge.
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Da hast du formalrechtlich 100% Recht.
1. Man kann die Aufnahme nicht so einfach verweigern.
Dazu müssen schon einige Dinge geschehen. Zb wenn es nur einen begrenzten Mitgliederkreis gibt(also grundsätzlich bestimmte Bedingungen erfüllt sein müssen)
Oder wenn es eine Höchstmitgliederzahl gibt und die erreicht ist aber dann muss man denjenigen auf eine Warteliste setzen und darf auch niemand anderes der sich danach meldet eher aufnehmen.
Oder es muss in der Vergangenheit zu schwerwiegenden vereinsschädigendem Verhalten gekommen sein bzw unzumutbarem Verhalten gegenüber anderen Mitgliedern, so das man eine Weigerung begründen kann mit dem Wohl des Vereins bzw aktueller Mitglieder.
2. Einen Wechsel der Spielberechtigung muss ein Verein natürlich nicht machen auch wenn es das Mitglied wünscht.
Ebenso hat ein Spielerkein Recht in einer Mannschaftsmeldung aufzutauchen oder gar in einer bestimmten Mannschaft . Auch wenn er drauf steht hat er kein recht auf X Einsätze..Diese rechte das zu entscheiden liegen alle beim Verein.
Praktisch nutzt es dem Spielernatürlich wenig wenn er auf sein recht auf Mitgliedschaft pocht und der Verein nachgibt aber ihm direkt sagt: du machst hier kein Spiel für uns, weil wir keinen Wechsel der SB beantragen