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Zitat von tate
Wenn mein Gegner mir seinen Schläger zeigt, sehe ich doch, mit welchen Belägen er spielt. Er muss mir also nichts sagen. Ich kann dann - theoretisch - in der Liste der zugelassenen Beläge nachschauen, ob der Belag tatsächlich noch erlaubt ist. Und unter "untersuchen" verstehe ich auch, dass ich den Schläger in die Hand nehmen und etwa die Ebenheit oder die Belagdicke kontrollieren darf, normalerweise mit einer Netzlehre. Ein Schiedsrichter darf sicherlich weitere Kontrollmöglichkeiten ausschöpfen.
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Du siehst also, dass man die Regel durchaus unterschiedlich interpretieren kann und sie nicht so klar ist. Aber wie gesagt, solange es keinen Regelungsbedarf gibt, braucht man da auch nicht nachzubessern.