Wettspielordnung in Niedersachsen:
Zitat:
http://www.ttvn.de/content/downloads...682d3034df9a9f
WO/AB, Abschnitt H 3 d:
Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in der gleichen Staffel, so haben sie die Meisterschaftsspiele gegeneinander bereits in den ersten vier Wochen der Vor- bzw. Rückrunde zu absolvieren. Dieser Zeitraum endet an dem Sonntag, der 28 Tage nach dem Sonntag des ersten Punktspielwochenendes laut TTVN-Jahresterminplan liegt. Ausnahmen davon sind nicht zulässig. Bei Verstößen gegen diese Regel ist der Mannschaftskampf für beide Mannschaften als verloren zu werten.
Abschnitt H 3 e:
Für die Ansetzung und Verlegung der Spieltermine, Anfangszeiten und Spielorte ist der Staffelleiter zuständig. Rechtzeitig vorgebrachte Terminwünsche werden von den Staffelleitern nach Möglichkeit berücksichtigt.
Abschnitt H 3 g:
Der aufgestellte Spielplan ist bindend für die jeweilige Staffel.
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Vielleicht sollten die noch mal an der WO feilen. Wenn der Staffelleiter für die Verlegung der Spieltermine zuständig ist (3e) und das ganze bindend ist (3g) so kann man doch schlecht in (3d) den Vereinen die Verantwortung geben. Wie kann man für etwas verantwortlich sein wofür man nicht zuständig ist.