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AW: Kreisliga 14/15
Spiel: Daseburg gegen Höxter
Nach WO D
4.5 muss jeder Mannschaftsführer seine Doppel ohne Kenntnis der Doppelaufstellungen des Gegners vor Beginn
des Wettkampfes benennen.
Werden bei der Wahl der Reihenfolge die Vorschriften von D
4.2 (Platzziffern) nicht beachtet, also Doppel 2 mit Doppel 3 vertauscht, so ist vor Beginn der Spiele eine Korrektur der Reihenfolge nur dieser
Doppel zulässig. Die Bildung neuer Doppel ist nicht erlaubt.
Da uns dies vom Gegner vor Beginn der Spiele (direkt nach dem Vorlesen der falschen Doppel zur Begrüßung) verwehrt wurde, haben wir die falschen Doppel nicht gespielt. Daseburg war zu diesem Zeitpunkt im Siegestaumel in der irrigen Annahme sie hätten das Spiel bereits 9:0 gewonnen. Unglücklicherweise wurden sie vom anwesenden Spielleiter der Kreisliga in dieser Meinung bestärkt
Nun gilt:
WO G 6.6.1
Die Ausfüllung des Spielberichtsformulars (vor Beginn des Spiels) sowie die laufenden Eintragungen während des Spiels liegen in der Verantwortlichkeit des gastgebenden Vereins. Die Mannschaftsführer sind jeweils für die richtige Eintragung der Aufstellung
ihrer Mannschaft (Einzel und Doppel) im Kopf des Spielberichtsformulars verantwortlich.
Ein Spielleiter stellt fest, dass sich „falsche“ Doppel-bzw. Einzelspieler gegenüber gestanden haben. Wie ist zu entscheiden, wenn diese Unkorrektheit durch einen
Übertragungsfehler des Gastgebers entstanden ist?
Der gesamte Mannschaftskampf ist für den Gastgeber auch dann als verloren zu werten, wenn sich dadurch lediglich eine Veränderung der Spielreihenfolge ergeben hat.
Trotz unserer berechtigten Forderung die Doppel richtig zu stellen, hat der Mannschaftsführer des Gastgebers die falschen Doppel im Spielbericht nicht korrigiert.
Wir haben die richtige Reihenfolge benannt und der Mannschaftsführer weigerte sich das zu übertragen (=Übertragungsfehler).
Da er sogar wusste, dass die Doppel falsch waren ist es sogar absichtliche Falscheintragung im Spielbericht.
Fazit: WO "Der gesamte Mannschaftskampf ist für den Gastgeber auch dann als verloren zu werten, wenn sich dadurch lediglich eine Veränderung der Spielreihenfolge ergeben hat."
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