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Du lässt nur außer Acht, dass beide Varianten von der zuständigen Kommision der ITTF zugelassen wurden.
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Wie soll das gehen, wo es doch durch eine Regel verboten ist?
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So hat wohl irgendwer bei der ITTF einfach gepennt, als er die Bälle trotz Widerspruch mit dem TL mit den von dir bemängelten Stempeln zuließ
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... und damit die Zulassung der Bälle gefährdet und die Aktiven verunsichert, sowie eine daraus folgende mögliche wirtschaftliche Schädigung der Hersteller in Kauf genommen. Man kann auch das Leaflet so schreiben, dass die Regelungen ab dem soundsovielten für neu zur Zulassung eingereichte Bälle gilt usw. dann gibt es das aktuelle Problem auch nicht.
Mir persönlich ist es relativ egal, es ist bloß mal wieder ein gutes Beispiel für die fehlende Integrität des Regelwerks. Man muss keine Strafen ankündigen, wenn man nicht bereit ist, diese auch durchzusetzen. Man muss keine zwei Stempel unter einem Namen zulassen, wenn man das doch zuvor an anderer Stelle kategorisch ausgeschlossen hat.
Klar, man kann es aus ITTF-Sicht einfach als kleinen Fehler bezeichnen und darüber hinwegsehen. Wenn man aber auf den (aus meiner Sicht sowohl vom Regeltext her wie aus mathematisch-statistischer Sicht groben) Fehler mit der falsch bzw. eigenmächtig ausgelegten Größentoleranz hinweist, gibt es plötzlich keine solche Einsicht.
Es sei nie vorgesehen gewesen, dass der Ball kleiner als 40 mm ist. Tja, es ist genauso gut auch nie vorgesehen gewesen, dass der Ball definitiv größer als 40 mm ist, trotzdem ist das jetzt (ungerechtfertigterweise) einfach mal so, per Änderung im TL auf Schleichwegen zur Regel erhoben.
Man legt sich die Regeln so zurecht, wie man sie braucht, gerne auch, um die Hersteller bei der Stange zu halten... Sonst gäbe es wahrscheinlich immer noch keine serienreifen Plastikbälle.