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AW: Herren 1. Kreisklasse 3 2014/2015
Hallo Schmicco,
Ok, nehmen wir mal an, es gab keine Einigung (der Gast-MF nahm übrigens keine Änderung in click-tt vor, das macht nach wie vor der Staffelwart) und betreiben für diesen Fall ein wenig Regelkunde:
Ausgangspunkt:
Es gibt einen verbindlichen Spielplan und der Gastgeber hat zu diesem angesetzten Termin kein Spiellokal zur Verfügung.
Prämisse:
Einvernehmliche Spielverlegung zwischen den Mannschaften gemäß WO G4.2.1 sollte versucht werden. Die einvernehmliche Lösung hat aber zwischen den Mannschaften zu erfolgen und kann nicht zwischen Gastgeber und Staffelwart an der Gastmannschaft vorbei festgelegt werden. Wortlaut:
4.2.1 Für Spielverlegungen gelten nachfolgende Bestimmungen: Vorverlegungen sind zulässig, wenn diese einvernehmlich zwischen den beteiligten Vereinen erfolgen. Nachverlegungen sind nur zulässig, wenn die Bedingungen a) und b) erfüllt sind:
Diese Einigung wurde auch seitens des Gast-MF versucht, kahm deiner Meinung nach aber nicht zustande.
Für den Fall, dass so eine Einigung nicht zustande kommt, gibt es Regeln, nämlich unter WO G4.2.6, wo es eindeutig heißt:
4.2.6 Bei Ausfall des Spiellokals kann ein anderes benutzt werden, das sich in einer zumutbaren Entfernung befindet. In diesem Falle ist die Gastmannschaft vom Gastgeber rechtzeitig zu benachrichtigen, ggf. erst bei Ankunft am ursprünglichen Spiellokal.
Steht kein Spiellokal zur Verfügung, so muss der Gastgeber seiner Spielverpflichtung im Spiellokal der Gastmannschaft nachkommen. Ein Anspruch auf Fahrtkostenerstattung und ggf. ein Heimspiel in der Rückrunde entsteht dadurch nicht.
Hat auch der Gastverein kein Spiellokal zur Verfügung, muss der Mannschaftskampf für den Gastgeber als kampflos verloren gewertet werden.
Da Euch die Austragung beim Gast zu der vorgesehenen Uhrzeit angeboten wurde, hättet Ihr also da spielen müssen.
Ergebnis:
Das Spiel fand zur falschen Zeit am falschen Ort statt.
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