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Alt 24.12.2014, 11:06
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Zitat:
Zitat von Mephisto Beitrag anzeigen
Er wird die über 600km aus dem Herzens Tschechiens zum Spiel bestimmt nur aus tiefer, langjähriger Verbundenheit zum Verein gekommen sein (laut WO 1.2 DTTB müssen Spieler und Verein ja eine Erklärung abgeben, dass kein Entgelt fließt).
Diese Aussage irritiert mich, denn für Tschechien gilt doch die Arbeitnehmerfreizügigkeit, so dass jeder Spieler aus Tschechien in Deutschland eben keine Arbeitserlaubnis benötigt und im Umkehrschluss somit quasi eine besitzt. Hier müsste also der hervorgehobene Passus aus der DTTB WO §1.2 greifen und somit keine Erklärung nötig sein:
"Der Spieler, der nicht Berufsspieler im Sinne von §7, Ziffer 4, Beschäftigungsverordnung ist, nicht unter die Regelung gemäß B 9.2.1 fällt oder für den Zeitraum der Spielberechtigung keine uneingeschränkt gültige Arbeitserlaubnis besitzt, hat zudem zu erklären, dass er seitens des antragstellenden Vereins bzw. von Dritten kein Entgelt oder entgeltgleiche Leistungen als Tischtennis-Sportler erhält. Ggf. ist die Arbeitserlaubnis vorzulegen."

Oder unterliege ich hier einem Irrtum?
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