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Alt 12.01.2015, 11:58
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Allgemeine Diskussion über TTR-Werte

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Diese angeblichen "zusätzlichen Nachteile" hat die gegnerische Mannschaft ja auch. Oder sollen die dann im Gegenzug auch die Möglichkeit haben ihre Spieler weiter hinten einzusetzen.
Wo genau setzt denn die Mannschaft, bei der sich die in der Mannschaftsmeldung korrekter Weise z.B. die Nr. 1 tatsächlich verletzt hat, irgendeinen Spieler zu niedrig ein? Diese Option ist, wie du ja selbst weißt sogar völlig WO-konform von jeder Mannschaft nutzbar und dementsprechend bedarf es darüber auch keiner Diskussion, die sich damit befasst, dass das grundsätzlich als unfair zu betrachten ist.

Hier geht es jetzt um den TTR-Wert. Dieser wird unbestreitbar dadurch verfälscht, dass Spieler, die eben durchaus WO-konform erst gar nicht antreten, mit dem Eingehen dieser gar nicht gespielten Spiele in die Spielstärkeberechnung bestraft werden. Dass dabei eben nicht nur diese Spieler bestraft werden, sondern sich wegen des dadurch enstandenen falschen Spielstärkewert nach Genesung und wieder eingreifen ins Spielgeschehen wiederum Spiele ergeben, die zwangläufig den Spielstärkewert anderer Spieler verfälschen, sollte nur meiner Meinung nach dabei auch betrachtet werden.

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Dein Vorschlag, dass die Spieler nicht aufrücken hat einige Nachteile:
Na ja, mein "Vorschlag" zielt eher darauf ab, dass diese eh von der WO gegebene Vorgehensweise aus für mich nachvollziehbaren Gründen nicht mehr zur TTR-Berechung herangezogen werden sollten, da das nur zu verfälschen Werten führt, von denen eigentlich keiner was hat.

Eine Aufrückpflicht besteht nur dann, wenn tatsächlich mit zu wenigen Spielern bzw mit Ersatz angetreten wird. Ja, auch das könnte aus meiner Sicht durchaus mal überdacht werden, denn dadurch das die Opion den fehlenden Spieler nicht ersetzen zu müssen eh erlaubt ist, wenn er nur anwesend ist, wird diese Aufrückpflicht eh ausgehebelt. So manchen Spieler im unteren Paarkreuz (meist die Nr. 6) wird's sicherlich freuen, wenn dann nicht zwangsläufig er derjenige ist, der zu keinem Einsatz kommt, falls eben kein Ersatz aufgetrieben werden kann.

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
- Es ist oftmals für die Mannschaft vorteilhaft keinen Ersatz zu stellen. Damit würden in Zukunft mehr Einzel kampflos abgeschenkt.
Ersetze bitte "ist oftmals" durch "kann [...] sein", dann mag das durchaus zutreffen, hat aber trotzdem noch den Unsicherheitsfaktor, dass das theoritisch zutreffen kann, aber durch Spielen erst mal zu einem Fakt gemacht werden muss. Das diese Klakül durchaus auch in die Hose gehen kann, dafür dürfte es sicher zahlreiche Spielberichte geben, die das belegen.


Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
- Es wäre von Vorteil Spieler aufzustellen die gar nicht mehr zur Verfügung stellen, damit man nicht aufrücken muss.
Wenn diese "gar nicht mehr zur Verfügung stehen" bedeuten soll, dass Spieler nur als Platzhalter aufgestellt worden sind, dann geben ich dir recht. Doch leider gibt es Verbände, bei denen genau das sogar für eine ganze Halbserie möglich ist. So z.B. in Bayern, wo erst nach einer Halbserie geschaut wird, ob ein Spieler die drei geforderten Einsätze hatte.

Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass dieses Modell salonfähig ist.
Das Modell ist sogar die Realität, zumindest in den Fällen wo der fehlende Spieler anwesend ist.


Zitat:
Zitat von mithardemb Beitrag anzeigen
Fairer ist es beim besten Willen nicht.
Warum das für dich nicht fairer ist, hast du mir noch nicht wirklich nahebringen können.

Nimm die gegebene Option des anwesenden aber nicht spielenden Spielers, der dann die Aufrückpflicht aushebelt. Da führt die Bestrafung - und um nichts anderes geht es leider - nur dazu, dass die ansich gute und aufwändige Spielstärkeberechnung weitreichend verfälscht wird. Die 35 Punkte, die Mannschaftsmeldungsrelevant sind, können dabei im Einzelfall durchaus erreicht werden.

Selbst wenn z.B. die Nr. 3 fehlt und erst gar nicht zum Spiel auftaucht und kein Ersatz zu kriegen ist, führt die Aufrückpflicht zu keiner faireren Situation. Es führt da nur zu dem Umstand, dass immer die Nr. 6 des Gegners darunter zu leiden hat, denn nur er ist es, der u.U. gar nicht zum Einsatz kommt. Wenn in diesem Fall nicht aufgerück werden müsste, ergibt sich auch kein Nachteil für den Gegner, sondern es ergibt sich lediglich kein zusätzlicher Vorteil für ihn.

Der einzige Fall der Aufrückpflicht, die im Sinne der Fairness Sinn macht, ist der, wenn mit Ersatz gespielt wird. In dem Fall ist es zwingend notwendig, damit sich die vorgeschriebenen Spielstärkenreihenfolge nicht verschiebt.

Einen kleinen Schönheitsfehler gibt es in dem Fall aber dennoch. Dieser Schönheitsfehler ergibt sich aus den unterschiedlichen Toleranzen, die mannschaftsintern und mannschaftsübergreifend zulässig sind. So kann es nämlich augenblicklich dazu kommen, dass zwei Ersatzleute mit einem maßgeblichen Q-TTR-Wert ausgestattet sind, der sie eigentlich dazu gezwungen hätte im mittleren Paarkreuz der oberen Mannschaft, in der sie als Ersatz eingesetzt werden dürfen, hätten spielen müssen.

Auch wenn ich mit den Regelungen wie sie sind ganz gut leben kann, finde ich eine andere Betrachtungsweise, zulässig. Mit dem Fairnessgedanken kommt man bei den Regulierungen so wie sie augenblicklich sind eben doch nicht immer zum Ziel bzw sind sie es eben nicht, die den Ausschlag gegeben haben warum man sich für sie entschied. Leider stecken hinter vielen Regulierungen nur die Angst vor "Bescheissereien" die man oft nur durch Bestrafung verhindern will. Dass dabei dann ganz sicher all zu oft (Wenn nicht sogar meistens) auch die Spieler/Mannschaften/Vereine bestraft werden, die gar nicht bescheissen wollen, sondern tatsächlich nur ein vorübergehendes und im Vorfeld unvorhersehbares Problem haben, wie z.B. ein verletzter Spieler, wird dabei in Kauf genommen.

Der Teufel steckt halt immer im Detail
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