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Alt 15.01.2015, 12:25
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von Abwehrtitan Beitrag anzeigen
Das möge verstehen wer will, die Mieterhöhung zu untersagen ist nochmal was anderes jemanden ein Geldstrafe in derartiger Höhe aufzubrummen.
Da stimmten aus meinem Blickwinkel die Relationen kein bißchen mehr.
Na ja, haste mal die angehängten Artikel dazu gelesen?

http://tbb-berlin.de/?id_presse=304
http://www.berlin.de/sen/justiz/geri...25.400864.html

Ist ein Streit aus dem Jahr 2010. Geht um Mieterhöhungen in einem Kreuzberger Wohnhaus, das wegen des Wegfalls der Anschlussförderung zwar weiterhin als Sozialbau gilt, aber zur Folge hat, dass die Vermieterin abseits des allgemeinen Mietrechts eine von der Höhe eh umstrittene Kostenmiete verlangen kann. In dem Fall sind die Mieten der Kläger seit 2010 um 80% erhöht worden.

Zweck der Aktion war offensichtlich so die Mieter alle rauszuekeln. Nur hat sie bei der zweiten Mieterhöhung (Die notwendig wurde, weil sich offensichtlich der erhoffte Erfolg schon durch die erste Mietrerhöhung alle Mieter rauszukriegen, nicht einstellen wollen), den Fehler gemacht noch Unterschiede bei den Mietern zu machen. Letzendlich sogar bei den gewährten Räumungsfristen der Kläger, die die Miete nicht mehr zahlen konnten und ausziehen mussten.

Gut, dass das tatsächlich einen diskriminierenden Hintergrund hatte, wage ich auch zu bezweifeln. Dass es einen Anwalt gegeben hat, der bei einer solchen Drecksäckin den Hebel genau da ansetzte, scheint mir dennoch angemessen. Hauptsache man findet einen Weg solchen Gestalten mal die Grenzen ihrer Gier aufzeigen zu können

Die Höhe der Strafe sollte man zudem in Relation des entstandenen Schadens und der Vermögensverhältnisse der Angeklagten sehen. Zu hoch scheint mir das nicht zu sein. Eher im Gegenteil

Ist selbstverständlich auch nur meine ganz persönliche Meinung. Soll von mir aus jeder drüber denken was er will