Zitat:
Zitat von Brett13
Sollte so ein Arschloch hier dafür zu belangen sein, was er in einem anderen Land angerichtet hat - da bin ich mir eben nicht sicher, ob dass überhaupt möglich ist -
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Sofern es sich um einen deutschen Staatsbürger handelt wird gegen ihn ermittelt auch wenn die Tat im Ausland stattgefunden hat. Zum Beispiel gab es gegen "Marco" (ihm wurde 2007 in der Türkei vorgeworfen eine 13-jährige sexuell missbraucht zu haben, er geriet in Untersuchungshaft und das ganze wurde ausführlich in der Presse behandelt) auch ein Ermittlungsverfahren in Deutschland eingeleitet.
Die Beweisführung für eine Tat im Ausland wird natürlich sehr viel schwieriger.