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Zitat von WO
Wenn der Wechsel vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung bzw. nach dem letzten Einsatz (Mannschaftssport)
beantragt wird, gelten die Termine gemäß B 4.
Danach ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung möglich, sofern der Spieler zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in der Mannschaftsmeldung seines
bisherigen Vereins enthalten ist.
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Es bleiben Fragen: Was soll das "bzw." im ersen Teil. Der letzte Einsatz kann ja (regulär) nicht hinter dem Erlöschen der Spielberechtigung liegen - also ist die Erwähnung des "Erlöschen"-Termins hier doch unsinnig, oder was verstehe ich falsch?
Kann ein Spieler spontan (also während laufender Halbserie) aus der Mannschaftsmeldung eines Vereins herausgenommen werden, damit die Bedingung im zweiten Teil erfüllt ist?