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Zitat von Vektor
@brett13: Da ist aber ziemlich viel in drei Buchsaben reingedeutet - mit dem von dir selbst erkannten Widerspruch. Ich finde das weiter alles sehr merkwürdig ...
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So, hab da nun noch mal selbst in die WO geschaut und festgestellt, dass das gar nicht soooo merkwürdig ist. Nur wie leider so oft recht unübersichtlich ...
Hier mal der Teil zu welchem Zeitpunkt eine Spielberechtigung in dem hier relevanten Fall verloren geht.
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B 7 Aufgabe, Verlust oder Ruhen der Spielberechtigung
Der Spieler verliert automatisch die Spielberechtigung zum Zeitpunkt des Austritts oder Ausschlusses aus dem Verein, für den er bisher spielberechtigt war.[....]
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Dann der Teil, in dem beschrieben wird was der alte Verein zu tun hat.
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In diesen Fällen ist der Verein verpflichtet, dies innerhalb von 8 Tagen nach Inkrafttreten des Ent-schlusses bzw. Beschlusses seinem Mitgliedsverband mitzuteilen.
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...und dann noch der Teil wann die Spielberechtigung nach Beantragung durch den Verein erlischt.
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Die Spielberechtigung erlischt darüber hinaus zum Ende der Halbserie (30.6. bzw. 31.12.), wenn der Verein die Löschung der Spielberechtigung beantragt.
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Erst dann kommt der von dir zitierte Teil, den man ohne das oben genannte nicht nachvollziehen kann.
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Soll eine gelöschte Spielberechtigung für einen anderen Verein erteilt werden, so ist ein Antrag auf Wechsel der Spielberechtigung gemäß B 4 und B 5 nötig. Wenn der Wechsel vor Ablauf von einem Jahr nach dem Erlöschen der Spielberechtigung bzw. nach dem letzten Einsatz (Mannschaftssport) beantragt wird, gelten die Termine gemäß B 4. Danach ist ein sofortiger Wechsel der Spielberechtigung möglich, sofern der Spieler zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht in der Mannschaftsmeldung seines bisherigen Vereins enthalten ist.
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Damit wird klar gemacht, dass ein sofortiger Weschsel nur dann statthaft ist, wenn nach der vom Verein zu beantragenden Löschung mindestens ein Jahr vergangen ist. Ist das nicht der Fall, dann gelten halt die üblichen Fristen.
Um das mit dem Minimum von einem Jahr erkennen/festlegen zu können braucht es halt das Datum des letzten Einsatzes im Mannschaftssport. Die Spielberechtigung erlischt ja erst mit Ablauf einer Halbserie, gilt aber trotzdem ab dem Tag des Vereinsaustritts bzw Ausschlusses, wobei da der Verein in der Pflicht ist, das innerhalb von 8 Tagen dem Verband zu melden.
Der letzte Satz verdeutlicht nur, dass eine korrekte Löschung der Spielberechtigung gar nicht vorliegen kann, wenn ein Spieler trotz Vereinsaustritt oder Ausschluss noch weiterhin in der Mannschaftsmeldung des alten Vereins geführt wird. Es nimmt also den Spieler selbst in die Pflicht darauf zu achten, dass auch alles wie in der WO vorgesehen gelaufen ist. Das vermeidet unnötige Streitereien. Schließlich kann der Verband ohne einen Löschungsantrag seitens des alten Vereins nicht nachvollziehen, ob ein Spieler tatsächlich aus seinem alten Verein ausgetreten ist.
Beispiel: EIn Spieler tritt während der Hinrunde, sagen wird mal nach dem er am dritten Spieltag noch gespielt hatte aus einem Verein aus. Dann ist der Verein in der Pflicht das innerhalb von 8 Tagen dem Verband zu melden. Dieser Spieler wird dann vom Verband zur Rückrunde nicht mehr mit einer Spielberechtigung für diesen Verein geführt und lässt sich vom Verein auch gar nicht mehr für eine Mannschaft melden. Das kann man einem Spieler abverlangen, dass er selbst darauf achtet. Wenn der Spieler merkt, dass das nicht geschehen ist, kann er den Verband informieren, dass da entweder was schiefgegangen ist oder sein alter Verein es versäumt hat die Löschung zu beantragen.
Nun kann der Verband tätig werden und sich z.B. den schriftlichen Austritt oder Ausschluss vorlegen lassen. Gibt es nichts Schriftliches, aber der Spieler und der Verein bestätigen, dass das richtig ist, hat der Verband immer noch das Datum des letzten Einsatzes des Spielers für seinen alten Verein. Dieses Datum ist dann der Tag, ab dem das genannte Jahr gezählt wird.
Anders geht es halt schlecht und wie immer ließe sich auch das sicher besser und deutlicher ausdrücken. Nur sooooo einfach ist es dann doch nicht, wenn man dasitzt und so etwas verfassen möchte

In den meisten Fällen wird das wohl von Juristen gemacht. Gibt ja einige innerhalb des DTTB. Gesetzestexte sind auch nicht von jedermann eindeutig zu verstehen. Selbst Juristen streiten sich für Geld wegen der richtigen Auslegung
Zum vorliegenden Fall: Da das letzte Spiel 2013 erfolgte, kann man davon ausgehen, dass der Spieler selbst genügend Zeit hatte sich um eine korrekte Löschung zu kümmern, sofern das überhaupt gewünscht war. Ich würde da keinen Wind machen, denn in der Pflicht hätte der alte Verein gestanden. Innerhalb von 8 Tagen hätte bei einem Vereinsaustritt der Verband informiert werden müssen. Macht aber wohl kaum ein Verein, denn einen Spieler wieder während der laufenden Halbserie problemlos reaktivieren zu können, dass lässt sich ohne einen triftigen Grund kein Verein nehmen. Die Option hält man im Allgemeinen gern so lange wie möglich offen. Ein Problem wird es erst, wenn ein Spieler an keinem Spiel von zwei aufeinanderfolgenden Halbserien teilnahm, denn dann kann ein solcher Spieler erst mal nicht zur Sollstärke beitragen. Dafür bedarf es dann erst mal vier Einsätze. Spielen dürfte er aber durchaus....