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AW: Spielberechtigt??
Ich kann von dem, was du dort schreibst, nicht wirklich etwas im Text finden bzw. als dort gemeint erkennen.
Ich lese: Bei Austritt/Ausschluss endet die Spielberechtigung unverzüglich! Darüberhinaus (also bei jemandem, der Mitglied bleibt, weil er vielleicht froistgerecht zum Jahresende gekündigt hat) kann der Verein (warum auch immer) die Löschung der Spielberechtigung beantragen - das wird dann aber erst am Halbjahrsende wirksam ...
(Möglicherweise will man vermeiden, dass ein verein seinem Mitglied Turnierteilnahmen verbaut?)
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