Klar kann man das so interpretieren!
Nur gibt es auch in diesen Punkten der WO andere Interpretationsmöglichkeiten
Zudem ist der Zeitpunkt des Austritts oder des Ausschlusses gar nicht genau zu definieren, denn das ergibt isch allenfalls aus den Satzungen der Vereine. Die können das höchst unterschiedlich geregelt haben.
Auch ist es nicht verboten in mehreren Vereinen Mitglied zu sein. Nur eine Spielberechtigung kann man nur für einen dieser Vereine bekommen.
Deshalb gehe ich davon aus, dass sich das mit dem darüber hinaus:
Zitat:
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Die Spielberechtigung erlischt darüber hinaus zum Ende der Halbserie (30.6. bzw. 31.12.), wenn der Verein die Löschung der Spielberechtigung beantragt.
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auch auf genau solche Fälle bezieht.
Letztendlich haste aber recht. Wirklich schlau wird man da insgesamt nicht draus. Ohne Rücksprache mit dem Verband wird man das im Detail nicht auseinandergedröselt kriegen. Ich würde mich in solchen Fällen immer an W.A. wenden, der stets kompetent und zügig Licht ins Dunkel bringt