|
AW: Urteil SG Mittelfranken
Zuerst einmal stellt sich die Frage, ob er sich bzw. sein imaginäres Ich beschimpft hat oder mit voller Absicht die Schiedsrichter und Zuschauer. Sollte letzteres der Fall sein, so hat dies nichts mit seiner Krankheit zu tun und muss bestraft werden.
Wurde es hingegen nur missinterpretiert und er hat sich quasi selbst beschimpft, so sieht die Sache anders aus. In diesem Fall muss man abwiegen, was schwerer wiegt. Einen Kranken zu bestrafen oder seine Umgebung zu schützen.
In diesem Fall hätten aber auch die Mannschaftskameraden deutlich energischer einschreiten müssen.
Wir haben neulich auch gegen eine Mannschaft mit einem ich vermute mal authistischen Jungen gespielt. Nachdem er sein Spiel verloren hatte, tobte er auch vor sich hin. Aber die Mannschaftskameraden haben sich um ihn gekümmert und ihn beruhigt und somit war dies kein Problem für uns.
Sollte es niemanden in seiner Mannschaft geben, der dies leisten kann (z.B. wegen sprachlichen Hürden), so sollte er sich überlegen, den Verein zu wechseln und irgendwohin zu gehen, wo man sich mehr um ihn kümmern kann. Das kann ich aber nicht beurteilen, da ich gegen besagten Verein noch nie gespielt habe.
|