Zitat:
Zitat von Vektor
Ich verstehe nicht, wo du Widersprüche siehst, guck's mir aber später nochmal an ...
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Ganz einfach. In D 15.4.5 (WTTV-WO) heißt es:
Zitat:
15.4.5
Ein Sperrvermerk, der vor Beginn der Vorrunde erteilt wurde, kann vor Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins gelöscht werden. Der Spieler ist dann entsprechend den Bestimmungen von D 15.2 einzustufen. Wenn der Sperrvermerk nicht gelöscht wird, verbleibt der Spieler in der Mannschaft, der er zur Vorrunde zugeordnet war.
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Jetzt nimm eine erste Mannschaft in der alle einen SPV haben und ziehe sie in der Vorrunde zurück.
Dann kann ein Verein zur RR alle SPV laut D 15.4.5 aufheben lassen und die Spieler dann eine Mannschaft tiefer melden. (Und das dann bis zur letzten Mannschaft mit allen Spielern so machen.)
Eine in der Vorrunde zurückgezogenen Mannschaft gibt es ja zu Beginn der Rückrunde nicht mehr. In dieser Mannschaft kann und darf man also auch keine Spieler mehr melden. Somit müssen diese Spieler dann gemäß DTTB-WO D 15.2 ("Dabei ist jeweils die Mannschaftszugehörigkeit zu Beginn der Halbserie ausschlaggebend.") aufgestellt werden. Das ist dann wohl die 2. Mannschaft der Vorrunde. Also macht hier der SPV für Spieler der ersten Mannschaft durchaus (wieder?) Sinn.
Nun sagt WTTV-WO G 8.5 seit neustem aber folgendes:
Zitat:
Spieler zurückgezogener oder gestrichener Mannschaften dürfen zur Rückrunde unteren Mannschaften zugeordnet werden, soweit dies auf Grund der maßgebenden Q-TTR-Werte möglich ist.
Die Spieler sind dort jedoch nicht einsatzberechtigt und tragen auch nicht zur Sollstärke der Mannschaft bei.
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Hier bleibt jetzt unklar, ob es generell alle Spieler betreffen soll, oder nur solche, die in der Vorrunde keinen SPV hatten
Ohne da was hineinzuinterpretieren bzw zu werten welche der beiden WTTV-eigenen Regulierungen nun gilt kriegt man das nicht aufgelöst. Wobei es für mich eh schwachsinnig ist, solchen Spielern dann die Teilnahme am Spielbetrieb der RR zu untersagen, was in der Praxis nun mal genau so wäre.
Wo kann da böswilliger "Betrug" gewittert werden, wenn Spieler einer in der Vorrunde zurückgezogenen Mannschaft in der RR gemäß der Q-TTR-Bestimmungen in eine unter Mannschaft eingeordnet wird?
Man kann es auch einfach so sehen, dass ein Verein die erste bzw höhere Mannschaft hätte erst gar nicht melden müssen. Dann wäre gleich von Saisonbeginn an alles völlig korrekt gewesen
Zitat:
Zitat von Vektor
Ja, mit dem Zeitpunkt kann man etwas variieren mit unterschiedlichen Auswirkungen - aber es sind immer mind. 6 Spieler aus der ursprünglichen Aufstellung (es sei denn, man gräbt rechtzeitig zur Rückrunde noch zur Sollstärke spielende Karteileichen aus) in der "Zurückgezogenen" und damit verhindert man eine Lawine an Spielstärke, die in die untere Klasse rutscht.
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Das kann man pauschal nicht beantworten. Es kommt immer auf die einzelne Vereinssituation an. Mal braucht es dafür ein paar Karteileichen bzw Wenigspieler, mal geht es auch ohne. Ich behaupte mal so ziemlich jeder Verein kriegt es mit etwas Phantasie hin Spieler einer eigentlich in der Vorrunde zurückzuziehenden Mannschaft, beim Verschieben der Zurückziehung an den Rückrundenstart, die Spieler, die eigentlich in eine untere Mannschaft gehören oder sollen, genau dort hinzukriegen.
Zitat:
Zitat von Vektor
Ich glaube nicht, dass der WTTV so eine Regelung exklusiv hat.
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Da mag durchaus sein. Macht die ganze unapettliche Angelegenheit aber auch nicht besser, wenn es in anderen Verbänden ebenso bzw ähnlich geregelt ist.
Welcher Verein zieht schon freiwillig eine obere Manschaft zurück? Oder sogar berechnend um die untere(n) Mannschaft(en) zu stärken und sich somit einen angeblichen Vorteil zu verschaffen?
Wie gesagt, dass geht auch völlig probemlos ohne Zurückziehung in dem man die obere Mannschaft erst gar nicht meldet.
Mir scheint es einfach oft so zu sein, dass mal irgendwann und irgendwo was vorgekommen ist und recht schnell Betrug geschrieen wurde. Dann sind die ersten Regulierungen getroffen worden, die den "Betrug" in Zukunft verhindern sollten. Irgendeine Lücke ergibt sich aber immer, egal wie sehr man es verfeinert. Mehr als einen Haufen Widersprüche baut man dabei mit der Zeit nicht auf. Die ganze WO ist voll davon.
Im Grunde ist es so, als ob man mit giftigen Chemikalien das Gemüse im Garten von Blattläusen befreien will. Die Blattläuse sterben bzw ziehen weiter, aber das Gemüse ist dann nicht mehr genießbar.
Hier noch mal ein Beispiel für Widersprüchlichkeit zwischen der DTTB-WO und der WTTV-WO:
Zitat:
DTTB D 15.3
Abweichungen von der Spielstärke-Reihenfolge
Abweichend von der tatsächlichen Spielstärke dürfen Spieler nur
zu Beginn der Vorrunde für die gesamte Spielzeit, oder
zu Beginn der Rückrunde, damit sie in ihrer bisherigen Mannschaft verbleiben können, wenn sie ansonsten aufgrund von Veränderungen in der
Spielstärke oder zur Wiederherstellung der Sollstärke in eine obere Mannschaft des Vereins aufrücken müssten, oder
nach weiteren Regelungen, die der DTTB oder ein Mitgliedsverband erlässt
auf Wunsch des Vereins in einer unteren Mannschaft des Vereins gemeldet werden.
Diese Spieler erhalten vom Spielleiter einen Sperrvermerk und verlieren das Recht, während der Dauer des Sperrvermerks in einer oberen Mannschaft des Vereins eingesetzt zu werden, auch nicht als Ersatzspieler. Ein Aufrücken solcher Spieler während der Halbserie oder zur Rückrunde ist nicht erlaubt. Die Erteilung des Sperrvermerks wird von der zuständigen Stelle durch entsprechende Kennzeichnung des Spielers in der Mannschaftsmeldung der offiziellen Online-Plattform dokumentiert.
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Hier erlaubt die DTTB-WO zwar weitere Regulierungen (Welche auch immer, aber keinesfalls die des WTTV D 15.4.5) durch die Mitgliederverbände, stellt aber klar, dass ein Aufrücken zur RR nicht erlaubt ist.
Was macht der WTTV draus?
...richtig, genau das hier:
Zitat:
15.4.5
Ein Sperrvermerk, der vor Beginn der Vorrunde erteilt wurde, kann vor Beginn der Rückrunde auf Antrag des Vereins gelöscht werden. Der Spieler ist dann entsprechend den Bestimmungen von D 15.2 einzustufen.
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Laut DTTB-WO D 15.2 (
Ein Aufrücken solcher Spieler während der Halbserie oder zur Rückrunde ist nicht erlaubt. ) allerdings nicht zulässig. Scheint also so zu sein, dass man bis zu dem Punkt, der Verbandseigene Regulierungen zulässt gelesen, aber dann nicht mehr auf die folgende Einschränkung geachtet hatte
Bitte nicht falsch verstehen. Ich kann ganz gut damit leben, dass man in Spezialfällen darauf angewiesen ist, das mit dem Verband zu klären, wie es nun gehandhabt werden muss. Ich kann das was dann dabei rauskommt akzeptieren, auch wenn ich ab und an mal eine andere Auffassung von den Regulierungstexten habe. Nur wirklich dolle finde ich das was da z.T. verfasst worden ist nun mal nicht. Jedes Sportgericht, dass sich mit solchen Fällen befassen muss, ist sicher nicht zu beneiden, denn ohne es nach bestem Wissen und Gewissen zu interpretieren gibt die WO in so manchem Fall leider nichts Eindeutiges her. Da kann der Widerspruch halt nur in die eine oder andere Richtung aufgelöst werden. In Falle von WTTV-WO 15.4.5 kann es aber eigentlich nur so sein, dass die WTTV-eigene Regulierung wegen des Verstoßes gegen die übergeordnete DTTB-WO abgeschafft werden muss. Steht ja auch so in der DTTB-WO A 1:
Zitat:
Steht eine Regelung eines Verbandes zu den Bestimmungen der WO im Widerspruch, so wird sie durch
die Bestimmungen der WO aufgehoben.
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Wird einfach Zeit, dass sich mal ein paar Leute aus allen Verbänden zusammensetzen und eine für alle Verbände gültige WO auf die Beine stellen. Ganz unaufgeregt und sie sollen sich ruhig alle Zeit der Welt lassen. Diese jährliche Flickerei find ich mittlerweile echt zum Haare raufen. Es wird nur von Jahr zu Jahr wackliger, wenn man mal genauer dahinterschaut. Den eigentlichen Sinn dahinter, kann dir niemand mehr so recht erklären