Du solltest ein wenig mehr Zeit in eine vernünftige Textrecherche stecken als in ellenlange Beiträge. Beginnen wir mal mit
Zitat:
Zitat von Brett13
Jetzt nimm eine erste Mannschaft in der alle einen SPV haben und ziehe sie in der Vorrunde zurück.
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a) Du berufst Dich auf die WTTV-Regelungen (hier: 15.4.3), die Du ja schwachsinnig findest. Aber gut ... Hier heißt es: "
...erteilt, wenn die Spieler ... lediglich nicht als Ersatzspieler bzw. zur Vervollständigung höherer Mannschaften zur Verfügung stehen wollen."
Welcher Spielleiter soll denn einer 1. Mannschaft Sperrvermerke geben, wenn die Bedingung im Nebensatz gar nicht erfüllt ist? Okay, ein neues Diskussionsfeld.
Zitat:
Zitat von Brett13
Hier noch mal ein Beispiel für Widersprüchlichkeit zwischen der DTTB-WO und der WTTV-WO: Hier erlaubt die DTTB-WO zwar weitere Regulierungen (Welche auch immer, aber keinesfalls die des WTTV D 15.4.5) durch die Mitgliederverbände, stellt aber klar, dass ein Aufrücken zur RR nicht erlaubt ist.
Was macht der WTTV draus?
...richtig, genau das hier:
Laut DTTB-WO D 15.3 (Ein Aufrücken solcher Spieler während der Halbserie oder zur Rückrunde ist nicht erlaubt. ) allerdings nicht zulässig. Scheint also so zu sein, dass man bis zu dem Punkt, der Verbandseigene Regulierungen zulässt gelesen, aber dann nicht mehr auf die folgende Einschränkung geachtet hatte.(
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Hier liegst Du ja noch falscher. Ein wenig Weiterlesen hätte schon genutzt: Es heißt nämlich am Ende von D 15.3: "Die Dauer des Sperrvermerks reicht bis zum Ende der Spielzeit,
sofern der DTTB oder ein Mitgliedsverband für seinen Mannschaftsspielbetrieb keine anderslautenden Regelungen beschlossen hat.
Und was macht der WTTV? Richtig, genau: 15.4 ... und zwar völlig WO-konform.