Zitat:
Zitat von Hillegosser
Regeltechnisch ist das nachbehandeln jeglicher Art verboten.
Da ist es dann auch egal, ob es nachgewiesen werden kann.
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Erstmal ist Softener sowieso in dem Belag-Material. Und wird durch Werkstuning noch extra hinzugefügt. Dann hat es sich zum de facto Standard im Profi-Bereich etabliert. Von daher ist es im Grunde Makulatur, was regeltechnisch als vor-, nach- oder Werks-behandlung eingestuft wird.
Je nach Auslegung der Regeln ist das auch nicht so eindeutig. Aber bitte nicht wieder eine Regel-Diskussion.
Der Gasdruck-Grenzwert schafft dazu den eigentlichen verbindlichen Rahmen.