Zitat:
Zitat von Chris Kratzenstein
Wenn dann geht es nur um den Verlust des Einzels oder Doppels. Um das Gesamtspiel kann es nie gehen.
Aber wie gesagt ich bin kein Jurist und sehe das ansonsten genauso wie Du. Beschweren --> unterlassen --> Gut ist.
|
Ja das sehe ich genau so.
Protest nur gegen die Wertung des einen Einzels, wobei natürlich akkes formal richtig sein muss (rechtzeitig und weiter spielen ohne Wertung des unter Protest stehenden Spiels usw)
Ansonsten ist es richtig. Der SRaT darf kein TO nehmen und nicht beraten. Hatte das Problem auch mal und bei Nachfrage beim Verband wurde mir geraten , wenn ich coachen will nicht als SRaT zu gehen. Das habe ich seitdem so gemacht.
Im Zweifelsfall muss man sich als SRaT ablösen lassen und nimmt dann das TO bzw die Beratung