Ich denke, dass Chris richtig damit liegt. In den meisten Verbänden dürften Ersatzgestellungen in verschiedenen oberen Mannschaften zulässig sein.
Interessant finde ich in der BuLi-Ordnung, dass sich die Anzahl von drei zulässigen Ersatzeinsätzen nicht auf die Gesamtanzahl bezieht, sondern auf eine einzige BuLi-Mannschaft. Somit dürfte die von TT-Hannes als Beispiel angeführte RL-Spielerin sogar drei mal pro Halbserie in jeder der beiden Mannschaften ohne Konsequenz für ihre Einsatzberechtigung in der RL spielen.
Noch interessanter ist in dem Zusammenhang die Frage welche WO denn zählt, wenn wie z.B. die WTTV WO G 5.3.1
Zitat:
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Nach ihrem insgesamt vierten Einsatz als Ersatzspieler sind sie vom Anfang des Folgetages nach dem Beginn des vierten Spieles an für den Rest der laufenden Vor- oder Rückrunde nur noch einsatz-berechtigt für die rangniedrigste der am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften, in denen die Ersatzgestellungen vorgenommen wurden.
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was anderes sagt