Zitat:
Zitat von Tansincos
Gibt es dazu denn inzwischen mehr Infos? Würde mich schon interessieren, ob, wann und wie die Ergebnisse aus welchen Verbänden eingespielt werden?
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Der Bundestag 2013 hat beschlossen, dass alle neun nicht-click-TT-Verbände ab August 2014 die Punktspieldaten der Saison 2013/14 liefern müssen und auf freiwilliger Basis auch ältere Spielzeiten liefern können. Für die Nichtbefolgung dieses Beschlusses für die Saison 2013/14 wurde auf Bitten eines nicht-click-TT-Verbandes noch kein Ordnungsgeld angesetzt. Das Ordnungsgeld in Höhe von 2.000 € pro Verband gilt deshalb erst für die Nicht-Lieferung ab der laufenden Spielzeit 2014/15.
Nach der Saison 2013/14 haben Sachsen und Berlin ihre Punktspieldaten der Spielzeiten 2009/10 bis 2013/14 dem DTTB zur Verfügung gestellt. Die nicht ganz triviale Einbindung dieser Daten in die click-TT-Datenbank und in die TTR-Berechnung soll in den kommenden Monaten bearbeitet werden und nach Möglichkeit bis zur Q-TTR-Berechnung vom Mai abgeschlossen werden.
Von den sieben anderen nicht-click-TT-Verbänden gibt es bis heute keine Datenlieferung. Einzelne haben zwar mündlich ausgesagt, dass sie liefern wollen, aber das bis heute (nach meinem Kenntnisstand) nicht gemacht. Ich kann nicht ausschließen, dass es teilweise auch daran liegt, dass der jeweilige Ergebnisdienstbetreiber entweder nicht willig oder nicht in der Lage ist, "seine" Verbände in dieser Angelegenheit zu unterstützen.
Deshalb ist es leicht, hier im Forum zu schreiben, "der Bundestag 2013 hat doch beschlossen, dass die Daten geliefert werden müssen". Mit dem Beschluss alleine sind die Daten nicht da, wo sie hin sollen (andere haben auch beschlossen, dass in der Ukraine Waffenruhe herrscht), und deshalb sind nach heutigem Stand viele unterklassige Spieler aus sieben Verbänden so lange nicht mit ihren Punktspielergebnissen in der JOOLA-Rangliste enthalten, bis die jeweiligen Verbände die Daten tatsächlich geliefert haben. Die zwischenzeitlich von einzelnen Verbänden vorgebrachten rechtlichen und datenschutzrechtlichen Bedenken sind meines Wissens mittlerweile alle zugunsten des DTTB-Beschlusses gerichtlich oder seitens der Datenschutzbehörden geklärt worden.