Zitat:
Zitat von Brett13
Da ist es natürlich viel besser wenn 15-Jährige Mädchen "weggefickt" werden dürfen, wenn nicht mehr festzustellen ist, dass die Zeugin ihren Unwillen aufrechterhalten und nicht freiwillig mitgemacht hatte
Ich hoffe mal für dich, dass du später mal keine Tochter hast, bei der nicht festzustellen war, ob sie ihren Unwillen aufrecht erhalten konnte und freiwillig mitmachte
Ich wäre in dem Fall wahrscheinlich schon ein begeisterter Anhänger der mittelalterlichen Praxis 
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100 % Zustimmung!

Um das zu verstehen sollte man wahrscheinlich doch erst mal ein gewisses Alter erreicht haben. Erfahrung macht klug und alle Theorie ist grau!