Thema: Papiertiger?
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Alt 22.02.2015, 18:46
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TT-Hannes TT-Hannes ist offline
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AW: Papiertiger?

Brandenburg (TTVB)

3. Startgebühren
(a) DTTB- und NTTV- Startgebühren für Einzelstarter und Mannschaften entsprechend
der aktuellen FO des DTTB bzw. NTTV
(b) vom TTVB je Mannschaft erhoben
Spielklasse Herren Damen Nachwuchs
 Verbandsliga 52,00 34,00 26,00
 Landesligen 40,00 30,00 21,00
 Landesklassen 32,00 21,00 16,00
 Kreis- bzw. Stadtklassen sowie Kreis- bzw. Stadtligen erheben ihre Startgebühren
für Einzelstarter- und Mannschaft entsprechend ihren FO selbst
(c) vom TTVB je Mannschaft erhoben
 für Landesmannschaftsmeisterschaften und -pokalwettbewerbe
- der Damen/Herren/Senioren 16,00
- des Nachwuchses 13,00
 für Mannschaftsmeisterschaften und Pokalwettbewerbe der Landesbereiche
- der Damen/Herren/Senioren 13,00
- des Nachwuchses 8,003
(d) vom TTVB je Einzelstarter erhoben
 für Landeseinzelmeisterschaften und Verbandsranglisten
- der Junioren/Damen/Herren/Senioren 9,00
- des Nachwuchses 6,00
 für Einzelwettbewerbe der Landesbereiche
- der Junioren/Damen/Herren/Senioren 7,00
- des Nachwuchses 5,00

4. Sonstige Gebühren
- Erteilung einer Spielberechtigung in tt-info: - Jugendliche/Junioren/Damen/Herren 6,00
- Schülerinnen/Schüler 3,00
- Vereinswechsel für SpielerInnen 21,00
- Jugendfreigabe für Damen/Herren-Mannschaften 8,00
- Spielgenehmigung je Ausländer 30,00
- Einspruchsgebühr entsprechend Punkt 5.1 der Rechtsordnung (RO) des TTVB 30,00
- Berufungsgebühr gegen Entscheidungen des Sportgerichts 50,00
- Vereinspflichtabonnement der Fachzeitschrift tischtennis entsprechend aktuellem Preis
(wird vom Philippka-Verlag erhoben)
- Eigenanteil der Aktiven bei TTVB-Veranstaltungen (Lehrgänge, je voller Tag 10,00
Auswahleinsätze etc.) je angefangener Tag 5,00
- Bearbeitungsgebühr für tt - info - Eingabe für Vereine durch den Spielleiter -
je Mannschaft und Saison 40,00
- jährliche Umlage für tt - info je Erwachsener lt. Anlage 4 FO TTVB, Pkt. 2 0,25

5. Geldbußen
(a) Ordnungsgebühren
- Nichtantreten: - einer Mannschaft einfache Startgebühr
- eines Einzelstarters doppelte Startgebühr
- unvollständiges Antreten einer Mannschaft
- je nicht angetretene/r SpielerIn bei 3er und 6er-Mannschaften 1/3 der Startgebühr
- je nicht angetretene/r SpielerIn bei 4er-Mannschaften 1/4 der Startgebühr
- Streichung/Zurückziehung innerhalb der Saison zweifache Startgebühr
- nicht termingemäße Bestätigung des Vereinsmannschaftsmeldebogens
(VMMB) vor jeder Halbserie bzw. bei Veränderung der Aufstellungen einfache Startgebühr
- unvollständig ausgefüllter VMMB 1/3 der Startgebühr
- Nichteinsendung des Spielberichtes (d.h. bei Eingang nach mehr als 3 Tagen
nach Spieltermins) 26,00
- unvollständig ausgefüllter Spielbericht bzw. versäumte oder zu späte telefonische
Ergebnisübermittlung (mehr als 1 Stunde nach Spielende) 10,00
- Nichterscheinen des Aktiven zur eigenen Siegerehrung bei Einzelmeisterschaften
und Turnieren je betreffender Spieler des Vereins: auf Landesebene 20,00
auf LB – Ebene 10,00
- Antreten in nicht einheitlichen Trikots (nur für Stammspieler) 6,00
- nicht genehmigte Spielverlegungen (SO G 3.1. und 3.2.) 20,00
- Verstöße gegen Festlegungen/Ordnungen des TTVB bis 52,00
- fehlender lizenzierter SR entsprechend Pkt. 12 der TTVB-Schiedsrichterordnung je Saison 100,00
- Austragung nicht genehmigter Turniere: - kreis- und landesbereichsoffen 50,00
- landesoffen 100,00
- bundesoffen 150,00
- Einladungsturniere 100,00
- schwerwiegende und/oder wiederholte Verstöße gegen TTVB-Festlegungen/-Ordnungen bis 500,00
- bei Nichtantritt der Heimmannschaft bzw. Nichtzustandekommen eines Heimspieles
in Folge des Nichtantretens der Gastmannschaft bzw. Streichung/Zurückziehung
innerhalb eines Spieljahres kann die gegnerische Mannschaft
- bei 6er-Mannschaften für 8 Personen und
- bei 4er-Mannschaften für 6 Personen
eine Fahrgeldrückerstattung von 0,20 € je km (für maximal 2 Kfz.) innerhalb von
28 Kalendertagen nach dem Eintrittsfall beim Verursacher geltend machen
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