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Alt 25.03.2004, 14:17
JanMove JanMove ist offline
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Re: Frischklebeverbot!!

@ Rudi Endres

Wenn ein Lösungsmittel unter der normalen Anwendung des Frischklebens (d. h. z.B. nicht oral eingenommen) auf einen gesunden (unvorbelasteten) Menschen (Kind, Erwachsener, Senior) keine toxische Wirkung hat, dann bezeichne ich dieses Mittel als ungiftig. Du hinegegen sprichst immer von giftig oder mindergiftig. Wenn Du mir beweisen kannst, dass es kein meiner Definition nach ungiftiges organisches Lösungsmittel gibt, dann würde ich Dir zustimmen und das Verbot aller organischer Lösungsmittel als sinnvoll erachten. Mit den Langzeitklebern wurde meiner Meinung nach aber schon der Gegenbeweis erbracht.
Insofern ist Dein Gesundheitsargument einfach nicht stichhaltig, es sei denn die Deklarationen auf den Datenblättern würden nicht stimmen oder müssten anders interpretiert werden.

JanMove
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