Zitat:
Zitat von Wohlfühlbacher
Nochmal zum Nachlesen sein Statement auf seiner "FB-Seite".
Das ist ungeheuerlich!
"Ich begrüße die Einstellung des Verfahrens durch das Landgericht Verden. Eine Fortsetzung wäre unverhältnismäßig gewesen", schrieb er. "Ich weise darauf hin, dass ein 'Geständnis' ausweislich meiner heutigen Erklärung nicht vorliegt", so der Wortlaut des Statements: "Eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht getroffen worden."
Da war ich eben, auf "seiner FB-Seite". Ungeheuerlich...
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Ungeheuerlich? Eigentlich ergibt sich das doch schon alleine aus der Tatsache, dass das Gericht das Verfahren gegen eine sehr geringe finanzielle Auflage einstellt. Der Fall war eben nach geltendem Recht in der Grauzone und eine Verurteilung wäre wohl weder sonderlich sicher gewesen noch hätte sie vermutlich eine hohe Strafe nach sich gezogen.
Bei zukünftigen Fällen wird das aufgrund der Gesetzesänderung anders aussehen, aber bei der für Edathy geltenden Rechtslage ist beschreibt das Zitat oben ganz einfach die Sachlage.